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Berlin: Freundlich

Erfahrene Parlamentarier wissen: Was hinten beim Gesetzgeben herauskommt, hat meist wenig Ähnlichkeit mit dem, was vorn hineingetan wurde. So beim höchst umstrittenen Gesetz, das die Kostenbeteiligung der Anwohner am Straßenausbau regelt und am Donnerstag zur Verabschiedung anstand.

Erfahrene Parlamentarier wissen: Was hinten beim Gesetzgeben herauskommt, hat meist wenig Ähnlichkeit mit dem, was vorn hineingetan wurde. So beim höchst umstrittenen Gesetz, das die Kostenbeteiligung der Anwohner am Straßenausbau regelt und am Donnerstag zur Verabschiedung anstand. Es hat, überraschend, eine kleine Schwester bekommen: Die Neufassung des Gesetzes, das den sog. Erschließungsbeitrag regelt. Es ist, kaum zu glauben, ein Beispiel reiner Bürgerfreundlichkeit.

Denn bisher mussten auch die Anwohner von uralten, seit Jahrzehnten benutzten Straßen zahlen, wenn plötzlich Gehwege oder eine Regenwasserkanalisation gebaut wurden und der Bezirk dies als erstmalige Erschließung deklarierte – das stellte viele vor unkalkulierbare Risiken. Nun ist, etwas willkürlich, aber einleuchtend, der 3.Oktober 1990 als Stichtag eingesetzt worden; was vorher da war, kann nicht mehr kostenpflichtig erschlossen werden. Das Damoklesschwert ist weg. Aber was wird aus den bereits angefangenen Projekten wie der Schulzendorfer Straße in Heiligensee, die nun nicht mehr auf Kosten der Anwohner weitergebaut werden können?

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