Fristlose Kündigung : Gericht: Streikende Putzfrau darf nicht entlassen werden

14.10.2009 16:57 UhrVon Fatina Keilani

Kurz nachdem eine Putzfrau aus Pankow an einer Demo für mehr Lohn teilgenommen hatte, flatterte ihr die fristlose Kündigung ins Haus. Das Arbeitsgericht untersagte jetzt der Firma dieses Vorgehen.

BerlinEs war der „Tag der menschenwürdigen Arbeit“, und die Putzfrau Angelika Walle aus Pankow nahm an einer Demo für mehr Lohn teil. Dazu hatte der Internationale Gewerkschaftsbund aufgerufen. Jetzt bekam Walle von ihrem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Ihr Chef von der AGG Gebäudereinigung soll seine Mitarbeiterin beim Streik im Fernsehen gesehen und sie prompt gefeuert haben. Von der Firma war gestern dazu auf Nachfrage keine Stellungnahme zu bekommen. Wohl aber vom Arbeitsgericht: Es untersagte der Firma, Arbeitnehmern wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen zu kündigen.

Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hatte den Eilantrag gestellt und konnte den Erfolg am Nachmittag vermelden.

„Zwischen einem Warnstreik und einem Streik gibt es keinen prinzipiellen Unterschied“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Michael Tscherch. „Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Warnstreik stellt keinen Grund für eine ordentliche oder gar außerordentliche Kündigung dar.“

Der Fall trifft in die ohnehin aufgeheizte Stimmung in der Gebäudereinigerbranche. An diesem Donnerstag endet die Urabstimmung; dann könnten bis zu 57 000 Reinigungskräfte in Berlin in den Streik treten. Dann bleiben Glasfassaden trübe, Krankenhäuser verkeimen, Büropapierkörbe quellen über und Brandschäden werden nicht geräumt. „Das wäre ein historisches Novum“, sagt Benjamin Brusniak, Gewerkschaftssekretär der IG Bau. In der Gebäudereinigerbranche habe es noch nie einen bundesweiten Arbeitskampf gegeben. Schon seit zwei Wochen lassen Reinigungskräfte bei Warnstreiks bundesweit immer wieder einmal den Besen stehen; unter anderem blieben Flugzeuge und Terminals am Frankfurter Flughafen ungeputzt.

Gefordert werden 8,7 Prozent mehr Lohn und eine Angleichung der Löhne in Ost und West. „Zwanzig Jahre nach der Einheit gibt es immer noch zwanzig Prozent Lohngefälle“, so Brusniak. Bundesweit arbeiten rund 860 000 Menschen in der Branche.

Der Rausschmiss der Putzfrau erinnert an andere öffentlichkeitswirksame Kündigungen der letzten Zeit: Etwa die Kündigung einer Supermarktkassiererin, die fremde Pfandbons eingelöst hatte oder die einer Sekretärin, die zwei Konferenzbrötchen und eine Frikadelle aufgegessen hatte. Der Unterschied zu Angelika Walle liegt darin, dass diese Arbeitnehmer immerhin Verstöße begangen hatten, während Walle offenbar nur ihre Rechte ausgeübt hat. „Teilnahme am Streik ist kein Kündigungsgrund“, sagt Gewerkschaftsmann Brusniak. „Der Tarifvertrag war gekündigt, seit dem ersten Oktober sind wir arbeitskampffrei.“

Von ihrem Arbeitgeber hat Angelika Walle nichts mehr gehört. Bislang sei das Verhältnis gut gewesen, sagte die 42-Jährige dem Tagesspiegel. „Bisher war ich ja auch immer ruhig und unauffällig.“ Sie sei nachts um 3 Uhr aufgestanden, um ihre Arbeit um 5 Uhr anzutreten, und habe freiwillig oft länger geputzt. Mittlerweile hat sie sich arbeitslos gemeldet.

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