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Berlin: Früh in Pension

Berlins Beamte hören im Schnitt mit 57,9 Jahren auf zu arbeiten. Die normale Altersgrenze von 65 Jahren erreicht nur jeder Fünfte

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In der Wirtschaft geht der Trend klar zum Generationenmix: Die Unternehmen setzen wieder mehr auf die Qualitäten älterer Mitarbeiter und nicht länger ausschließlich auf junges Personal. In Berlins Beamtenschaft sieht es mit der Altersstruktur etwas anders aus: Im Landesdurchschnitt hören die Beamten bereits mit 57,9 Jahren auf zu arbeiten, geht aus dem neuen Versorgungsbericht des Senats hervor. Von 30 343 Pensionären, die aus der Berliner Verwaltung kommen, sind 1650 nicht einmal 50 Jahre alt.

Nur jeder fünfte Berliner Beamte, der 2003 in den Ruhestand ging, hat die normale Altersgrenze von 65 Jahren erreicht. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil der Frühpensionäre 38 Prozent. Bei den Lehrern sogar 57 Prozent (in Bayern waren es 35 Prozent). Die übrigen Pensionäre waren Feuerwehrleute und Polizisten, die in Berlin mit 60 Jahren aufhören dürfen.

Die meisten Frühpensionäre schieden wegen „vorzeitiger Dienstunfähigkeit“ aus. Dabei gibt es deutliche Hinweise, dass die Frühpensionierung weniger mit dem Gesundheitszustand der Beamten zu tun hat als mit der beruflichen Zufriedenheit und der finanziellen Attraktivität des vorzeitigen Ruhestands. So haben sich 2003 nur drei Berliner Richter dienstunfähig gemeldet. 15 Richter gingen erst mit 65 Jahren und sechs mit 63 Jahren in Pension. Außerdem hat die Innenverwaltung des Senats festgestellt, dass die Zahl der Frühpensionäre zurückgeht, seit es Versorgungsabschläge gibt. Die wurden 2001 bundesweit eingeführt.

Andere Versuche, eine frühe Pensionierung zu verhindern, haben bisher wenig Wirkung entfaltet. Zwar sind die Behörden verpflichtet, „alle Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung“ von Beamten zu prüfen, die noch eingeschränkt diensttauglich sind. Aber es gibt kaum geeignete Stellen, und die Betroffenen wehren sich in der Regel erfolgreich gegen den Versuch, ihre Frühpensionierung zu verhindern. Mit Rundschreiben vom Februar 2004 hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) alle Personalabteilungen und die als Gutachter zuständigen Ärzte erneut aufgefordert, bei der Prüfung der Dienstunfähigkeit strenge und einheitliche Maßstäbe anzulegen. Außerdem soll die gesetzliche Altersgrenze für Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte heraufgesetzt werden.

Für die Altersversorgung (samt der Hinterbliebenen) gab Berlin im vergangenen Jahr 1,15 Milliarden Euro aus – doppelt so viel wie 1980. Nach einer Prognose der Innenverwaltung werden die Versorgungskosten in den nächsten 15 Jahren auf 1,4 bis 1,8 Milliarden Euro steigen. Frühestens in 30 Jahren werden die Pensionslasten zurückgehen.

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