zum Hauptinhalt

Berlin: Früher dran

Manche 14-Jährige haben eine lange kriminelle Karriere hinter sich. Soll man schon Zwölfjährige vor Gericht stellen? Pro & Contra

Kind ist man im Sinne des Gesetzes bis zum 14. Geburtstag. Ob diese 1953 festgeschriebene Altersgrenze einer Korrektur bedarf, wird immer wieder diskutiert. Vor allem, wenn es um generell härtere Strafen für kriminelle Jugendliche geht – wie sie jetzt Jugendstaatsanwalt Roman Reusch fordert (wir berichteten).

Viele Jugendliche haben, wenn sie mit 14 erstmals vor dem Richter stehen, bereits eine lange Karriere als Kleinkriminelle hinter sich. Deshalb lautet ein Vorschlag, dass Kinder mit zwölf Jahren strafmündig sein sollten. Diese Grenze galt bereits einmal: von 1943 bis 1953. Man hofft, durch früheres Eingreifen der Justiz die Jugendlichen wirkungsvoller von ihrer kriminellen Laufbahn abbringen zu können. Bisher hat die Staatsanwaltschaft die 200 schlimmsten Jugendlichen nur im Blick. „Bei denen warten wir nur darauf, dass sie 14 werden“, sagte ein Staatsanwalt, um dann bei der ersten Straftat mit 14 „vorbereitet“ zu sein. Einmal pro Jahr stellt die Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft eine Liste der 13-Jährigen zusammen, die mindestens zweimal durch Gewalttaten aufgefallen sind. Der Jüngste war elf, als er in die 430 Serientäter umfassende Liste aufgenommen wurde.

Doch die Fronten – für oder gegen die Strafmündigkeit bereits mit zwölf – haben sich seit Jahren kaum bewegt. Die CDU ist für die Senkung, die SPD dagegen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hält die „geistige Reife“ der Zwölfjährigen für nicht ausreichend. Wenn einem Kind die „ordentliche, Grenzen setzende Erziehung“ nicht zuteil werde, müssten Schule, Nachbarn, Freunde und Kindergarten reagieren. 2002 hatte sich der Deutsche Juristentag gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgesprochen – und gegen die Senkung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf.

Bisher ist es so, dass die Polizei kriminelle Kinder den Eltern übergibt. Sonst passiert nichts. Gezählt werden die Fälle aber trotzdem. Die Statistik verzeichnet für 2005 den niedrigsten Stand der Kinderkriminalität seit der Wende in Berlin, allein im Vergleich zu 2004 gab es einen Rückgang um sieben Prozent. 2005 wurden genau 5312 Kinder erwischt, etwa die Hälfte beim Diebstahl. Auf Platz zwei der Delikte liegt Körperverletzung, es folgen Sachbeschädigung und Raub.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false