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Berlin: Früherer DDR-Richter darf nicht Anwalt bleiben

BGH entscheidet gegen Ronald Mielich / Grundsätze der Menschlichkeit verletzt / Auch noch Gefängnis?VON HANS TOEPPEN BERLIN Der ehemalige Ost-Berliner Richter Ronald Mielich, der von der Berliner Justizverwaltung als besonders schlimmes Beispiel der DDR-Justiz betrachtet wird, verliert seine Zulassung als Rechtsanwalt.

BGH entscheidet gegen Ronald Mielich / Grundsätze der Menschlichkeit verletzt / Auch noch Gefängnis?VON HANS TOEPPEN BERLIN Der ehemalige Ost-Berliner Richter Ronald Mielich, der von der Berliner Justizverwaltung als besonders schlimmes Beispiel der DDR-Justiz betrachtet wird, verliert seine Zulassung als Rechtsanwalt.Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs hat am Mittwoch gegen Mielich entschieden.Beim BGH und eventuell beim Bundesverfasssungsgericht wird sich auch Mielichs weiteres Schicksal entscheiden: Der Anwalt ist bereits - nicht rechtskräftig - wegen Rechtsbeugung in elf Fällen vom Landgericht zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden: Eine harte Abrechnung der Justiz mit der Justizwillkür der DDR. --Vor zwei Wochen ist Mielich von der 20.Großen Strafkammer dann zum zweitenmal verurteilt worden: Ein Jahr auf Bewährung wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.Der Fall war historisch besonders heikel: Die Taten geschahen nach der Wende, als Republikflucht nicht mehr strafbar und amnestiert war.Mielich leitete aber trotzdem ein Verfahren gegen einen Mann wegen "unbefugter Benutzung" seines Flucht-Trabants ein und ordnete die Fortsetzung der U-Haft an.Am 14.November 1989 - lange war die Grenze offen - wurde der Ex-Flüchtling in nichtöffentlicher Verhandlung zu sechs Monaten Haft verurteilt.Erst nach einer zweiten Amnestie kam er frei. Illegaler Grenzübertritt, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, öffentliche Herabwürdigung, Verächtlichmachung der staatlichen Ordnung - der Pankower Richter Mielich hat sich intensiv an der juristischen Schikanierung jener DDR-Bürger beteiligt, die von ihrem Land nichts mehr wissen wollten oder gegen dieses Land aufbegehrten.Ein Jahr Strafe für das Zeigen des weißen Bändchens an der Auto-Antenne, mit dem man signalisierte "Ich will raus".Zehn Monate Gefängnis für den berühmten Strauß roter Nelken, der in Stacheldraht gewickelt war - beim Ausreiseantrag."Öffentliche Herabwürdigung". Immer noch ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Ronald Mielich.Rund 100 weitere Fälle stehen zur Diskussion.Sollten allerdings die ersten Urteile rechtskräftig werden, werden die Strafverfolger den ganzen anderen unbewältigten Rest wohl einstellen. Anwalt bei Hübsch & Partner darf Mielich jedenfalls nicht bleiben, sofern das Bundesverfassungsgericht nicht noch anders entscheidet."Der Antragsteller hat durch seine Mitwirkung an der Rechtsprechung in politischen Strafsachen in der ehemaligen DDR gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen und sich hierdurch als für den Beruf als Rechtsanwalt in einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Demokratie nicht tragbar erwiesen", hat der BGH erklärt."Auch heute" sei Mielich noch "unwürdig", weil er sich bewußt als Teil des Unterdrückungsapparates betätigt habe. Wenn er "schon jetzt" wieder als Anwalt arbeitete, würde das Vertrauen der Rechtssuchenden in den Anwaltsstand "nachhaltig erschüttert." Endlos halten solche Verbote allerdings nicht.Auch der ehemalige RAF-Aktivist Horst Mahler arbeitet nach Verbüßung seiner Strafe wieder als Anwalt.Mielichs Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack kündigte gegenüber dem Tagesspiegel gestern den Weg zum Bundesverfassungsgericht an.Er hält alle diese Verfahren für eine Art von "Ketzerprozessen". In Berlin sind über 500 Rechtsanwälte und Notare überprüft worden, nur sechs mit negativen Konsequenzen.Mielich ist erst der dritte mit rechtskräftiger Rücknahme der Zulassung.

HANS TOEPPEN

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