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Berlin: Früherer V-Mann vor Gericht

Tatverdächtiger wegen Messerstecherei angeklagt

Eine Kneipenschlägerei. Bedauerlich, aber keine große Sache. So sehen es die Verteidiger. Doch der Prozess gegen die fünf Männer, die sich seit gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten müssen, läuft unter massiven Sicherheitsvorkehrungen. Fünf Zeugen stehen unter Polizeischutz. Die Ermittler hätten den Fall zur „Spitze eines Machtkampfes rivalisierender Banden im Rotlichtmilieu aufgeblasen“, empörten sich Anwälte.

Die Angeklagten sind 28 bis 42 Jahre alt. Nur Mohamed A. befindet sich in Untersuchungshaft. Er, der Hauptangeklagte, war bis 1999 V-Mann der Polizei. Er hatte seine Hilfe Jahre zuvor angeboten, aus „Hass gegen Drogendealer“, sagte einer seiner Verteidiger. Als A. aber wegen Drogenhandels festgenommen wurde, beendete das Landeskriminalamt (LKA) die Zusammenarbeit. Seitdem habe er „nicht einen einzigen Tag mehr als V-Mann gearbeitet“, ließ A. nun erklären.

Für den Prozess aber ist eine ganz andere Frage entscheidend: Ist der in Beirut geborene A. inzwischen zu einer Größe im Rotlichtmilieu aufgestiegen? Steckt hinter den Auseinandersetzung in einer Bar am Stuttgarter Platz ein handfester Konkurrenzkampf um die Ausführung von Türsteherdiensten? Den Ermittlungen zufolge soll A. der Rocker-Gruppierung Hells Angels zuvor ein „City-Verbot“ erteilt haben. In der Nacht zum 22. September 2006 aber soll sich der ehemalige Inhaber jener Bar in Begleitung von mehreren Personen in dem Etablissement aufgehalten haben, die den Hells Angels zumindest nahe stehen.

Die Gäste waren wohl laut. A. und die Mitangeklagten rückten laut Anklage an. Sie sollen den als störend empfundenen Personen gedroht haben, dass sie nicht lebend raus kämen, wenn sie sich nicht ruhig verhielten. Der 28-jährige Hakan Y. soll ein Messer gezogen, der Ex-Inhaber der Bar danach getreten haben. In dem Moment stach A. den Ermittlungen zufolge zu. Zwei Männer soll er verletzt haben. Bei der Auseinandersetzung hatte ein Mann einen Stich in die Wade erlitten, ein zweiter war durch einen Stich in die rechte Brust lebensgefährlich verletzt worden. Der Streit setzte sich noch auf der Straße fort. Dort sollen Holzkeulen gezückt worden sein.

Der Hauptangeklagte hatte gestern Mühe, seinen Zorn zu unterdrücken. „Da werden Opfer zu Tätern gemacht“, schimpfte er. Er kündigte eine Aussage für Freitag an. Seine Verteidiger erklärten: „Es gibt keine Hinweise auf organisierte Kriminalität.“ Auch sei ein Zusammenhang der Messerstecherei mit dem Rotlichtmilieu überhaupt nicht ersichtlich. Pure Behauptung sei auch das angebliche Aufenthaltsverbot für die Rocker. „Vorurteile schwingen durch die ganze Akte“, monierten A.s Anwälte. K. G.

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