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Berlin: Funktionäre beharren auf ihrer Prämie

Spitze der Kassenärztlichen Vereinigung zahlt nichts zurück – Senat will vor Gericht ziehen.

Der Senat und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) haben ihren monatelangen Streit trotz intensiver Gespräche nicht beigelegt. Nun geht der Fall vor das Landessozialgericht. „Wir werden dieses Jahr entscheiden“, sagte Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther. Vor Gericht werden beide Parteien angehört, schon nach einer Sitzung soll ein Urteil ergehen.

Es geht um Prämien an die drei Vorstandsmitglieder der Berliner KV. Der Senat hält sie für unzulässig, die drei Ärztefunktionäre verweisen auf ihre Arbeitsverträge mit der KV, wonach ihnen das Geld zustehe. Eine öffentliche Schlacht wollten beide Seiten eigentlich vermeiden, zumal unter Berliner Kassenärzten viel um eigene Funktionäre gestritten worden ist.

Der Streit begann nach einer Entscheidung der KV-Spitze vor mehr als einem Jahr. Wie berichtet, erhielten die KV-Vorsitzende Angelika Prehn, ihr Vize Uwe Kraffel und Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke 2011 eine für die Wiederaufnahme der Praxisarbeit gedachte Übergangszahlung aus der KV-Kasse in Höhe eines Jahressalärs von je 183 000 Euro, obwohl sie weitere sechs Jahre im Amt bleiben. Das Geld war für ihre erste Amtszeit ab 2005 gedacht. Begründet wurde die vorgezogene Auszahlung damit, dass der frühere rot-rote Senat während der ersten Amtszeit beschlossen hatte, dass künftig sechs Monatsgehälter als Bonus reichen müssen – und diesen Abzug habe die KV nur ausgeglichen. Die Prämien wurden von der zuständigen Vertreterversammlung der KV, einem 40-köpfigen Ärzteparlament, abgesegnet.

Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) zufolge ist dies unzulässig, er hatte angewiesen, die Prämien zurückzuzahlen. Dagegen klagte die KV. Beide Seiten versuchten seither, sich außergerichtlich zu einigen.

Auf Nachfrage äußern sich weder Vertreter des Senators noch des KV-Vorstandes zu Gründen des Scheiterns. Dem Vernehmen nach sollen die Ärztefunktionäre dem Senat zuletzt vorgeschlagen haben, das Geld als Prämie zurückzuzahlen, zugleich aber eine Gehaltserhöhung in ähnlicher Höhe zu bekommen. Dies soll der Senator abgelehnt haben. Czaja besteht demnach auf einer vollständigen Rückzahlung; derzeit liegt das Geld wohl auf Sonderkonten der drei KV-Vorstände.

Gegen die drei Vorständler wird außerdem wegen des Verdachtes der Untreue ermittelt, gegen den Vorsitzenden der 40 KV-Delegierten wegen Beihilfe.

Kenner berichteten, dass sich die KV-Spitze wohl nur ungern auf einen zivilrechtlichen Kompromiss eingelassen hätte, solange das strafrechtliche Verfahren noch in der Schwebe sei. Die KV ist eine Organisation öffentlichen Rechts, ihr müssen alle 7000 Berliner Praxisärzte angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Hannes Heine

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