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Berlin: Fusions-Zuschlag: Bezirkspolitiker erhalten vorübergehend mehr Geld

Die nahenden Bezirksfusionen bringen ein Kuriosum mit sich: Neben den neuen Bezirksverordnetenversammlungen, die sich am 19. Oktober konstituieren werden, bestehen die alten BVVen bis zum Inkrafttreten der Fusionen zum Jahreswechsel fort.

Die nahenden Bezirksfusionen bringen ein Kuriosum mit sich: Neben den neuen Bezirksverordnetenversammlungen, die sich am 19. Oktober konstituieren werden, bestehen die alten BVVen bis zum Inkrafttreten der Fusionen zum Jahreswechsel fort. Sie könnten sogar noch tagen. Ob es dazu kommt, ist fraglich - trotzdem belastet die Regelung aber den Landesetat. Denn die jetzigen BVV-Vorsteher, ihre Stellvertreter und die Fraktionsvorsitzenden sollen in der dreimonatigen Übergangszeit mehr Geld bekommen, sofern sie wiedergewählt werden. Die Senatsinnenverwaltung argumentiert mit erhöhtem Arbeitsaufwand.

Die Grundentschädigung für Bezirksverordnete beträgt (ohne Sitzungsgeld und Fahrtkostenpauschale) 560 Mark. Vorsteher bekommen das Vierfache (2240 Mark), ihre Stellvertreter 980 Mark und jeder Fraktions-Chef 1400 Mark. In den beiden Großbezirken, die aus je drei Stadtteilen entstehen, könnten Amtsträger vorübergehend sogar drei Vergütungen bekommen. Die Innenbehörde betont aber, dass die Summen sich nirgends ganz verdoppeln oder verdreifachen. Die darin enthaltene Grundentschädigung "wird nur einmal gezahlt". Aus 2240 Mark würden also im Extremfall nicht die dreifachen 6720 Mark, aber immerhin 5040.

In den meisten Bezirken ist die Vorschrift bisher kein Thema, doch die BVV Charlottenburg lehnte sie jetzt auf SPD-Antrag ab. Zuvor hatte das Rechtsamt mitgeteilt, dass über Entschädigungen allein das Abgeordnetenhaus entscheide. Daher geriet der Beschluss etwas umständlich: Das Bezirksamt soll sich beim Senat dafür einsetzen, dass dieser die Voraussetzungen zur Gesetzesänderung schafft.

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