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Berlin: Gazeteler Rückblick: Alleine darf die Frau nicht nach Mekka

Jeden Montag im Tagesspiegel: Ein Rückblick auf die in Berlin erscheinenden türkischen Tageszeitungen.Das Erdbeben in Afyon vor acht Tagen war das Hauptthema der türkischen Zeitungen.

Jeden Montag im Tagesspiegel: Ein Rückblick auf die in Berlin erscheinenden türkischen Tageszeitungen.

Das Erdbeben in Afyon vor acht Tagen war das Hauptthema der türkischen Zeitungen. Dabei waren 44 Menschen getötet worden, tausende wurden obdachlos. Die Zeitungen machten Bauleuten und Politikern Vorwürfe. Vielleicht hilft das ein wenig und in Zukunft werden die Häuser stabiler konstruiert. Aber auch nach diesem tragischen Ereignis ging das Leben weiter. Im Moment ist die Zeit, in der die Moslems eine ihrer fünf Pflichten erfüllen müssen: Einmal im Leben müssen sie eine Wallfahrt nach Mekka in Saudi Arabien machen, die Türken nennen das "Hac". Die anderen vier Pflichten sind die Bekenntnis zur Einzigartigkeit Gottes, das Gebet fünf Mal täglich, das Fasten und das Spenden von Almosen.

So unkompliziert ist die Fahrt zum "Hac" jedoch nicht. Nicht jeder kann einfach losfahren. Deshalb hat ein Korankundiger für die Tageszeitung Türkiye eine dreiteilige Serie geschrieben. Die erste Folge hatte den Titel: Die "Voraussetzung für Hac." Man müsse "Moslem sein, müsse in ungläubigen Ländern die Hac-Pflicht verbreiten, außerdem vernünftig, reif und gesund für die Reise sein". Der Mekkapilger müsse in jedem Fall mehr Geld besitzen, als er zum Leben braucht.

Akribisch genau führte der Schreiber in seiner Serie auf, was der Pilger machen muss und machen darf. "Eine Frau darf ohne ihren Ehemann oder ohne nahen männlichen Verwandten (im Sinne von Beschützer), der auch die Voraussetzungen erfüllen muss, nicht zum Hac fahren." Er gab sogar Ratschläge für den Fall, dass der Mann oder die Frau auf der Reise sterben. Am Ende hielt er noch einmal deutlich fest: "Eine Frau darf ohne einen Mann nicht zum Hac fahren."

Am Mittwoch schrieb der Korankundige über "Bestimmungen und den Überwurf". "Der Überwurf darf nicht aus zwei Teilen sein, er darf nicht geschnürt oder verknotet werden." Verboten sei "der Beischlaf, die Rasur, Streit, Gerüchte, Parfüm, Nägel schneiden, Handschuhe und Strümpfe tragen und den Kopf bedecken ... " Selbst wie sich der Pilger vor der Sonne schützen darf, stand in dieser Serie drin.

Erlaubt sei, "Läuse, Fliegen, Skorpione und andere Tiere, die Menschen angreifen und schaden, zu töten." Erlaubt sei es auch "den Kopf mit Seife zu waschen, einen Zahn ziehen zu lassen und mit dem Feind zu kämpfen". Wann jemand zum Feind wird, erklärte der Schreiber jedoch nicht. In der letzten Folge am Donnerstag schrieb er über die "Vorschriften des Hac." "Verbotene Tätigkeiten, wie der Beischlaf dürfen nicht vor der Rast am Arafat gemacht werden. Sonst wird sein Hac ungültig." Arafat ist ein Hügel in der Nähe von Mekka, wo die Pilger am Schluss beten müssen. Alle hier genannten Hac-Regeln sind übrigens nur ein kleiner Auszug aus den Hac-Tipps der Türkiye.

Suzan Gülfirat

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