zum Hauptinhalt

Berlin: Geben und Nehmen am Bau Senatsmitarbeiter vor Gericht

Anklage: Bauleiter aus der Verwaltung ließen sich von Unternehmern bestechen – und schoben denen im Gegenzug öffentliche Aufträge zu

Beruflich lief es bei der jungen Beamtin recht gut, privat auch. Als Bernadette F. vor zehn Jahren Bauoberamtsrätin wurde, konnte sie auch bald in ihr Haus im Havelland einziehen. Doch bei dem privaten Bau soll sie korrupt gespart haben – wie auch andere Bauleiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Seit gestern müssen sich die 41-Jährige, drei ihrer Kollegen und zwei Unternehmer vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Es geht um Bestechlichkeit und Bestechung. Die Senatsmitarbeiter sollen in den Jahren 1995 bis 1999 Firmen bei Bauaufträgen im Volumen von vier Millionen Euro bevorzugt haben. Im Gegenzug, so die Anklage, hätten die Unternehmer Arbeiten an ihren Privathäusern zu viel zu niedrigen Preisen oder kostenlos ausgeführt. Die Oberamtsrätin soll außerdem zu Reisen nach Istanbul, Bologna und Orlando in Florida eingeladen worden sein.

Die vom Dienst suspendierte Bernadette F. begann in dem Mammutverfahren nicht mit einer Erklärung zu den Vorwürfen, sondern mit ihrem Werdegang. „Korrektheit und Disziplin spielten in meiner Erziehung eine große Rolle“, sagte sie. Nach einem Architekturstudium mit ausgezeichnetem Abschluss habe sie in der Senatsverwaltung begonnen, sei mit der Betreuung diverser Kulturbauten beauftragt worden – bis sie Ende 2000 ihren Arbeitsplatz verlassen musste. „Seitdem werde ich ausgebremst“, beklagte sich die Angeklagte. Die Ermittler hätten Entlastendes unter den Tisch fallen lassen.

Die Anklage geht davon aus, dass die Frau für den Rohbau ihres Hauses 50 000 Euro bezahlte, obwohl Material- und Arbeitsleistungen das Doppelte ausgemacht hätten. Dafür soll der Bauunternehmer 51 Aufträge mit einem Gesamtbauvolumen von knapp 500 000 Euro erhalten haben. Ein anderer Handwerker soll in dem Haus Fliesen geklebt haben, ohne einen Cent zu nehmen. Der Mann sitzt nun mit auf der Anklagebank: Olaf L., 53 Jahre alt.

Unternehmer L. bestätigte, dass er im Hause der Oberamtsrätin kostenlos gearbeitet hat. „Das war ein reiner Freundschaftsdienst ohne jeglichen Hintergedanken“, meinte der Angeklagte. Schließlich sei er seit Jahren mit Familie F. befreundet. Dass seine Firma die Fliesen auch bezahlt habe, schrieb er der schlampigen Buchführung seiner Ex-Frau zu. „Dienstlich hatte ich mit Frau F. nie Kontakt“, versicherte der Unternehmer. Aufträge aus dem Bereich der Oberamtsrätin habe stets sein Sohn bearbeitet und sie seien nie über seinen Tisch gelaufen. „Ich hatte Millionenaufträge wie U-Bahnhöfe, war auf die anderen Sachen gar nicht angewiesen“, meinte L. und klagte über die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Frühere Aussagen über kostenlose Arbeiten, die Bauleiter erwarten würden, hätten sich nicht auf Privathäuser bezogen. „Damit waren Kleinigkeiten für die Senatsverwaltung gemeint“, beteuerte L.

Alle Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe zurückgewiesen oder geschwiegen. Ihre Anwälte kritisierten die Anklage als „lückenhaft, zum Teil fehlerhaft“. So fallen die Vorwürfe gegen Bernadette F. zum Teil in einen Zeitraum, als sie wegen ihrer Schwangerschaft nicht im Dienst war. Sie habe für die Bauleistungen auch „angemessen bezahlt“, sagte ihr Verteidiger am Rande des Prozesses, der bis Ende August terminiert.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false