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Berlin: Gebüffelt, gezahlt – und jetzt Geld zurück

Der Kläger war vielleicht kein brillanter Jurist – er fiel durchs Staatsexamen –, aber das Land Berlin hat er jetzt trotzdem vor Gericht besiegt. Damit beschert er seinen Kollegen einen kleinen Geldsegen.

Der Kläger war vielleicht kein brillanter Jurist – er fiel durchs Staatsexamen –, aber das Land Berlin hat er jetzt trotzdem vor Gericht besiegt. Damit beschert er seinen Kollegen einen kleinen Geldsegen. Geschätzt 1600 Juristen können nun pro Nase 511 Euro Prüfungsgebühr vom Land Berlin zurückverlangen. Das folgt aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag. Danach muss das Land sich entscheiden: Entweder bildet es seine Referendare im Beamtenverhältnis aus, dann darf es keine Gebühren für die Staatsprüfung verlangen, oder es nimmt weiter Gebühren, dann aber ohne Beamtenverhältnis (2 C 20.02). Berlin hat sich schon vor Jahren für die zweite Variante entschieden; bei etwa acht Examensdurchgängen gab es die unzulässige Kombination. „Wir werden das Urteil prüfen und ihm selbstverständlich Folge leisten“, hieß es dazu aus der Justizverwaltung. fk / Foto: imo

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