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Berlin: Geburt während der U-Haft: Das Kind darf nun doch zu seiner inhaftierten Mutter

Das kleine Mädchen war erst wenige Stunden alt, als seine Mutter von ihm getrennt wurde. Mittwochmittag kam das Kind im Lichtenberger Oskar-Ziethen-Krankenhaus auf die Welt; am Abend wurde es auf die Säuglingsstation gebracht - und die Mutter zurück in die Frauenhaftanstalt in Lichtenberg.

Das kleine Mädchen war erst wenige Stunden alt, als seine Mutter von ihm getrennt wurde. Mittwochmittag kam das Kind im Lichtenberger Oskar-Ziethen-Krankenhaus auf die Welt; am Abend wurde es auf die Säuglingsstation gebracht - und die Mutter zurück in die Frauenhaftanstalt in Lichtenberg. Dort sitzt die 17-jährige Vietnamesin in Untersuchungshaft. Der Vater des Kindes ist unbekannt. Lediglich kurze Besuche bei dem Neugeborenen sollten der Mutter zunächst gestattet werden.

In den gestrigen Gesprächen zwischen Vertretern der Justizvollzugsbehörden und des Jugendamtes von Steglitz-Zehlendorf wurde nun doch eine andere Lösung gefunden. Mutter und Kind kommen demnach zusammen in die Frauenhaftanstalt Pankow, wo es für Einzelfälle noch immer die Möglichkeit der gemeinsamen Unterbringung gibt, wie Justizsprecher Sascha Daue am Abend sagte. Dies seien immer Einzelentscheidungen, die im vorliegenden Fall sei mit besonderen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Das zuständige Gericht habe der Zusammenführung bereits zugestimmt, die Entscheidung des Jugendamtes soll heute fallen. Die Behörde, die einen Amtsvormund für das Kind benennen muss, hatte das Zusammenbleiben von Mutter und Kind bereits eindeutig befürwortet. Die beiden könnten dann in den nächsten Tagen wieder zusammenkommen, sagte Daue.

Bereits in der vergangenen Woche hatte sich der Anwalt, Jasper Graf von Schlieffen, an die Öffentlichkeit gewandt, da die Justizbehörden schon im Vorfeld angekündigt hatten, Mutter und Kind zu trennen, da es keine geeignete Unterbringung in der Haftanstalt gibt. Für die Justiz war vor allem die Schwere der Vorwürfe gegen die Frau ausschlaggebend: Ihr wird versuchter Mord im Milieu der vietnamesischen Zigaretten-Mafia zur Last gelegt. Zudem müsse geprüft werden, ob die selber noch minderjährige Frau überhaupt in der Lage ist, das Kind zu pflegen und zu erziehen. Darüber hinaus sei die Vietnamesin der deutschen Sprache nicht mächtig; auch müsse man die Belange des Justizvollzugs berücksichtigen.

"Es ist ein Skandal. Die Trennung von Mutter und Kind hätte gar nicht passieren dürfen," sagte Schlieffen gestern. Das ganze sei vermeidbar gewesen. Denn die Justizbehörden wussten seit November von der Schwangerschaft der seit September in U-Haft sitzenden Frau. Diese sei jetzt nach der Trennung von ihrem Baby in sehr schlechter psychischer Verfassung.

Heftige Kritik am Verhalten der Justizbehörde übten sowohl die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger als auch der Berliner Vollzugsbeirat. Dieser sprach vor der nun neuen Entscheidung von einem Zustand mit "verfassungsrechtlich, medizinisch und menschlich unangemessenen Folgen" und von einer "Hinhaltetaktik" der Justizverwaltung. Man habe diese bereits Ende März auf das Problem aufmerksam gemacht und eine verbindliche Regelung gefordert, sagte Vorstand Olaf Heischel.

Nach Angaben von Justizsprecher Daue gab es bis zum März 1998 eine bestimmte Abteilung für Mütter mit Kindern in der Frauenhaftanstalt Plötzensee. Diese sei wegen mangelnder Nachfrage geschlossen worden. Dennoch sei es in Einzelfällen möglich, Frauen mit ihren Kindern gemeinsam unterzubringen.

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