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Gefährliche Keime.

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Gefährliche Keime in Krankenhäusern in Berlin: Datenschutzbeauftragter fordert Veröffentlichung von Daten über Keiminfektionen

Im vergangenen Jahr waren in Berliner Kliniken gefährliche Keime aufgetreten, zuletzt an der Charité. Nun fordert der Berliner Datenschutzbeauftragter Alexander Dix mehr Transparenz.

Er ist gekommen, um auf Mängel beim Datenschutz hinzuweisen, um Behörden und Konzerne an die rechtlichen Grenzen zu erinnern. Doch als der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, am Mittwoch seinen Jahresbericht 2012 vorstellte, forderte er auch, bislang geschützte Daten öffentlich zu machen. So waren im vergangenen Jahr in Berliner Kliniken gefährliche Keime aufgetreten, zuletzt im Herbst an der Charité. Zuvor hatte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) zwar eine strengere Hygieneverordnung erlassen. Und die Verordnung lobt Datenschützer Dix auch, allerdings würde er sie gern ergänzt sehen: „Eine Pflicht zur Veröffentlichung der Hygienedaten für die Kliniken“, sagte Dix, „würde zu mehr Transparenz und zu mehr Patientenschutz führen.“

Genau diese Transparenz lehnen viele Politiker bundesweit noch ab. Seit 2011 besteht die Pflicht, die Ausbrüche von Keimen zentral zu melden. Welche Kliniken betroffen sind, wird aber nicht registriert. Die Bezirke übermitteln die Daten anonymisiert an das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Hintergrund ist die Sorge, dass Kliniken mit mehr positiven Keimproben von Patienten gemieden werden und das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten, großen und kleinen, spezialisierten und umfassend tätigen Häusern leidet. Manche Kliniken müssen de facto mehr Keime haben, weil sie öfter Risikopatienten aufnehmen, als Krankenhäuser, die sich auf einfache Fälle konzentrieren. Das Bild wäre also verzerrt: Mehr Keime bedeuten nicht immer schlechte Versorgung.

„Eine Veröffentlichung der Infektionsraten ist fachlich äußerst umstritten“, sagte eine Sprecherin von Senator Czaja. Die Daten über Infektionen seien nicht miteinander vergleichbar. So trete in einem Geriatriezentrum mit immunschwachen Patienten das Problem multiresistenter Keime häufiger auf als in einer Chirurgie-Klinik. Der Druck zur Veröffentlichung könne auch „dazu führen, weniger Infektionen zu melden als tatsächlich auftreten.“ Dix sagte, man bleibe mit dem Senat im Gespräch.

Grundsätzlich gebe es Dix zufolge einen Trend zu mehr Bewusstsein um Datenschutz und Informationsfreiheit. Dies habe auch mit dem Einzug der Piraten ins Abgeordnetenhaus 2011 zu tun. Nun müsse der Trend genutzt werden, etwa um Informationsfreiheit als Ziel in die Berliner Landesverfassung aufzunehmen. Bislang hat dies mit Brandenburg nur ein einziges Bundesland getan. Dix bezog sich am Mittwoch deshalb auf die Grünen, die einen Entwurf für ein Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vorlegt haben. Ein weiteres Themen des Datenschützers war am Mittwoch die Wiedereinführung sogenannter „taktischer Hinweise“ durch die Polizei. Damit sind interne Einträge der Behörden darüber gemeint, ob bei einer Person beispielsweise Ansteckungsgefahr herrsche. „Es gibt es keinen dokumentierten Fall, wonach ein Polizist beim Einsatz etwa mit HIV infiziert worden ist“, sagte Dix. Die Hinweise seien diskriminierend.

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