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Berlin: Gefährlicher Sextäter kommt nicht nach Berlin

Uwe K. bleibt vorerst in Brandenburger Psychiatrie

Der als gefährlich geltende Brandenburger Sexualstraftäter Uwe K., der wegen einer zu spät geschlossenen Gesetzeslücke freikam, wird nicht in Berlin untergebracht. Das bestätigte gestern die Berliner Justizsprecherin Barbara Helten.

Die Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin (SBH), bei der eine entsprechende Anfrage der Potsdamer Justiz lag, hat die Aufnahme von Uwe K. abgelehnt, sagte SBH-Geschäftsführer Matthias Nalezinski. Er betonte, dass die Absage „fachliche Gründe“ hatte. „Es ging zu schnell. Es gab eine Reihe ungeklärter Fragen“. So sei vorgesehen gewesen, Uwe K. in einer betreuten Wohnstätte unterzubringen, in der er – so ist es dort Usus – pro Woche zweieinhalb Stunden betreut worden wäre. „Dieser Betreuungsaufwand war für ihn zu gering.“ Nalezinski deutete an, dass auch Unsicherheiten eine Rolle spielten, ob es angesichts der „hohen Brisanz des Falles“ politischen Rückenwind für eine „Abschiebung“ von K. aus Brandenburg nach Berlin gegeben hätte. Die Anfrage war vorige Woche beim Verein direkt von den Sozialen Diensten der Justiz Brandenburgs, also von der Fachebene, gestellt worden. Ein offizielles Hilfeersuchen von Justizministerin Beate Blechinger (CDU) an ihre Berliner Amtskollegin, die frühere Brandenburger Rechnungshofpräsidentin Gisela von der Aue (SPD), gab es nicht.

Wo Uwe K. leben wird, ist offen. Bis eine Unterkunft für ihn gefunden ist, will er zunächst freiwillig in der geschlossenen Psychiatrie der Stadt Brandenburg bleiben, obwohl das Potsdamer Landgericht seine Zwangseinweisung aufgehoben hat. Die Stadt Brandenburg entschied gestern, wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Gesundheitsamt hatte Uwe K. zur „Gefahrenabwehr“ in die Psychiatrie einweisen lassen, nachdem er am 25. Januar ohne Wissen von Polizei und Justizministerium aus der Haft entlassen worden war. Uwe K. hatte Anfang der 90er Jahre in Falkensee neun Mädchen zwischen 13 und 15 Jahren missbraucht und deshalb eine 11-jährige Haftstrafe verbüßt. Er gilt nach mehreren Gutachten als rückfallgefährdet. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg sprach deshalb von einer „tickenden Zeitbombe“.

Wenn er wollte, könnte Uwe K. die Brandenburger Maßregel-Klinik jederzeit verlassen. Er unterliegt dann einer Führungsaufsicht. Dazu gehört, dass er sich einer Therapie unterziehen, Aufenthaltsorte von Kindern meiden und alle 14 Tage bei seinem Bewährungshelfer melden muss. Die 14-Tages-Frist gilt im Rahmen der Führungsaufsicht als relativ kurzer Melderhythmus. Selbstverständlich kann sich Uwe K. selbst eine Wohnung suchen – wenn er will, auch in Berlin. thm/wvb.

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