zum Hauptinhalt

Berlin: Gefälschte BVG-Tickets verkauft - Amtsgericht verhängte Geldstrafen

Wer Maria-Luise D. und Eric D.

Wer Maria-Luise D. und Eric D. sichtlich missvergnügt im Flur des Amtsgerichts in Moabit nebeneinander sitzen sah, wäre niemals auf die Idee gekommen, dass die beiden zuvor einmal ein Liebespaar waren. Die schmächtige 29 Jahre alte, arbeitslose Bauhelferin und der ebenfalls erwerbslose Eric D. mussten sich am Dienstagvormittag wegen des Vertriebs von gefälschten BVG-Monatsmarken vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden, zwischen Oktober 1998 und März 1999 in sechs Fällen nachgemachte BVG-Marken vom Typ AB in Umlauf gebracht zu haben. Laut Anklage soll der 34 Jahre alte Eric D. die Marken zu Hause auf seinem PC entworfen und mittels eines hochwertigen Druckers fabriziert haben. Insgesamt 22 dieser Marken habe er seiner Ex-Gefährtin zum Preis von 35 Mark überlassen, die sie wiederum an eine gesondert verfolgte junge Frau zum Preis von 45 Mark weiterverkauft hatte. Diese war Ende März bei einer BVG-Fahrscheinkontrolle mit einer dieser Fälschungen aufgefallen. "Wie kam es denn dazu, daß sie anfingen mit den falschen Marken zu handeln?", wollte die Richterin von Maria-Luise D. wissen.

"Ich wurde irgendwann mal gefragt, ob ich günstige Fahrkarten besorgen könnte. Da habe ich halt Eric gefragt", sagte sie. Ganz nebenbei erzählte die Frau der Richterin, dass sie Eric D. bereits seit zehn Jahre kenne und zeitweilig seine Lebensgefährtin gewesen sei.

Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob sie gewusst habe, dass die Marken gefälscht waren, entgegnete sie: "Klar. Ich wusste allerdings nicht, dass er sie auch selbst gedruckt hatte." Eric D., der sich ebenfalls bereit erklärte, in eigener Sache auszusagen, bestritt, "irgendwelche Fahrkarten" verkauft oder hergestellt zu haben.

"Ich hab damit nichts zu tun", erklärte er in der Mundart des geborenen Sachsen. Dabei sah er durch die neben ihm sitzende Maria-Luise D. hindurch, als bestehe sie aus klarer Atemluft." "Wie kommt es denn, daß sie von Frau D. beschuldigt werden?", wollte der Staatsanwalt wissen. "Vielleicht weil sie wusste, dass ich die technischen Möglichkeiten dazu hatte...", spekulierte Eric D. Nachdem sich die Richterin bei Maria-Luise D. rückversichert hatte, dass sie ihren Ex-Freund nicht etwa zu Unrecht beschuldigte, schloss sie die Beweisaufnahme.

Der Staatsanwalt sah es in seinem Plädoyer als erwiesen an, dass Eric. D. die BVG-Marken, wenn schon nicht selbst gedruckt, zumindest irgendwoher besorgt hatte. Er beantragte deshalb sowohl für den wegen Trunkenheit am Steuer bereits vorbelasteten Eric D. als auch für seine bislang unbescholtene Komplizin Maria-Luise D. jeweils eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Mark.

Der Forderung des Staatsanwaltes schloss sich die Richterin nach kurzer Beratung an. In ihrer Urteilsbegründung übernahm sie die Auffassung des Staatsanwaltes, dass Maria-Luise D. keinen Grund hatte, Eric D. zu Unrecht zu beschuldigen.

Peter Murakami

Zur Startseite