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Gefängnis-Ausbruch: Rücktritt der Justizsenatorin gefordert

Nach der erneuten Flucht eines Angeklagten aus dem Moabiter Kriminalgericht fehlt von dem 44-Jährigen weiterhin jede Spur. Politiker von CDU und FDP fordern den Rücktritt von Justizsenatorin Karin Schubert.

Berlin - Der Mann hatte während einer Verhandlungspause einen Gerichtswachmeister überwältigt und war aus dem Gebäude an der Turmstraße geflohen. Bereits vor einem Monat war einem Angeklagten die Flucht aus dem Kriminalgericht geglückt. Politiker von CDU und FDP fordern jetzt den Rücktritt von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD). Doch Schubert weist die Vorwürfe zurück. Bei einem Ortstermin hatte sich Schubert über die Gegebenheiten im Landgericht Berlin informiert. Auch zwischen Justizverwaltung und dem Landeskriminalamt (LKA) kam es laut Medienbericht zu heftigen Differenzen.

Nach Angaben von Schuberts Sprecherin Juliane Baer-Henney waren bereits im Sommer vergangenen Jahres in Folge ähnlicher Vorkommnisse verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an den Berliner Gerichten angeordnet worden. Dazu hätten neben der Anschaffung neuer Sicherheitstechnik in Moabit auch intensiveres Sicherheitstraining für Justizbeamte und "neue Anweisungen für Justizbedienstete im Umgang mit inhaftierten Angeklagten" gehört.

Den Laden nicht im Griff?

CDU-Spitzenkandidat Friedbert Pflüger sagte: "Die erneute Flucht beweist, dass Schubert ihren Laden nicht im Griff hat." Die SPD-Politikerin habe trotz aller Mahnungen nicht für die notwendige Sicherheit und das notwendige Personal gesorgt. In einem weiteren Medienbericht fügte der Politiker hinzu: "Wir machen uns ja in Deutschland lächerlich." FDP-Spitzenkandidat Martin Lindner schloss sich der Rücktrittsforderung an. "Irgendwann muss man mal Konsequenzen ziehen".

Die "Berliner Morgenpost" berichtet, dass das LKA über die offizielle Darstellung der Fluchtumstände empört sei. Die Justizverwaltung hatte demnach erklärt, dass der zuständige Richter in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und dem LKA entschieden hätte, den wegen Betruges angeklagten Mann nur durch einen Wachtmeister und ungefesselt zu den Verhandlungsterminen vorführen zu lassen. Laut Bericht hatte aber das Landeskriminalamt wiederholt auf die zu befürchtende Flucht hingewiesen. (tso/ddp)

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