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© Kleist-Heinrich

Gegen NRW-Minister: Buschkowsky gewinnt Rechtsstreit

Der Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat einen Rechtsstreit um angebliche Verunglimpfung von Hartz-IV-Empfängern für sich entschieden. Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) darf nun eine Behauptung über Buschkowsky nicht mehr wiederholen.

Von Sandra Dassler

Berlin - In letzter Instanz hat sich Heinz Buschkowsky wieder einmal durchgesetzt. Der charismatische Bezirksbürgermeister von Neukölln erhielt kurz vor Jahreswechsel vom Kammergericht Berlin recht: Ab sofort darf Armin Laschet, CDU-Minister für Familie und Integration in Nordrhein-Westfalen, nicht mehr wörtlich oder sinngemäß behaupten, Buschkowsky habe „Hartz-IV-Empfänger pauschal als Säufer beschimpft“.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Interview, das Buschkowsky am 27. Oktober 2009 dem Tagesspiegel gegeben hatte. Darin äußerte er seine Kritik an der von der schwarz-gelben Bundesregierung geplanten Auszahlung eines Betreuungsgeldes an Eltern, die ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken. Der SPD-Politiker sagte wörtlich: „In der deutschen Unterschicht wird es (das Betreuungsgeld – d. Red.) versoffen und in der migrantischen Unterschicht kommt die Oma aus der Heimat zum Erziehen, wenn überhaupt.“

Laschet hatte dies in einem Interview in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) mit den Worten kommentiert: „Es trägt nicht zur Problemlösung bei, wenn man Hartz-IV-Empfänger pauschal als Säufer beschimpft.“ Buschkowsky reichte daraufhin eine Unterlassungsklage beim Berliner Landgericht ein, weil er sich durch die Äußerungen des Christdemokraten falsch wiedergegeben und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte. Die Richter sahen das anders und lehnten die Klage am 28. November ab.

Buschkowsky legte Beschwerde ein, und der 10. Zivilsenat des Kammergerichts folgte nun seiner Argumentation, wonach Laschet beim Leser den Eindruck erweckt habe, Buschkowsky habe Hartz-IV-Empfänger als Säufer beschimpft. Tatsächlich habe der Neuköllner Bezirksbürgermeister, so das Gericht, „lediglich Befürchtungen zur Verwendung des Betreuungsgeldes in der Unterschicht geäußert.“ Dass die Gleichsetzung von Unterschicht mit Hartz-IV- Empfängern eine von Laschet selbst vorgenommene Vermengung beider Begriffe darstelle, sei für die Leser des Interviews in der WAZ nicht ersichtlich, meinte das Gericht.

Armin Laschet sagte dem Tagesspiegel, er werde sich an den Beschluss des Berliner Gerichts halten (Interview unten). Sandra Dassler

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