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Berlin: Gegendarstellung

In der Druckausgabe des Tagesspiegel vom 31.08.

In der Druckausgabe des Tagesspiegel vom 31.08.2009, Nr. 20 367, stellen Sie auf Seite 13 unter der Rubrik Berlin/Brandenburg und der Überschrift „gefährlicher Cocktail“ folgende Tatsachenbehauptungen über mich auf:

„Zwei Mai-Randalierer stehen wegen versuchten Mordes vor Gericht.“

„Versuchter Mord: So lautet die Anklage gegen zwei junge Männer, die am 1. Mai einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschleudert haben.“

„Der selbstgebaute Brandsatz verfehlte die Polizisten, traf aber eine Passantin und verletzte sie schwer.“

Diese Behauptungen sind falsch.

Ich bin kein Mai-Randalierer. Ich habe keinen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschleudert und daher weder diese verfehlt, noch eine Passantin schwer verletzt.

Berlin, 08. September 2009 Rechtsanwältin Ulrike Zecher für Rigo B.

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