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Berlin: Gegendarstellung

Im Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 18438, vom 03.

Im Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 18438, vom 03.04.2004, ist auf Seite 12 ein Beitrag unter der Überschrift „Die Tat eines psychisch Kranken“ enthalten mit unrichtigen Behauptungen, die ich wie folgt richtig stelle:

1. Unwahr ist: Doch es war die Tat eines psychisch Kranken – und ein Sexualverbrechen. Das ist die Überzeugung des Berliner Landgerichts.

Wahr ist: Ich habe keine Sexualstraftat begangen. Ich bin auch nicht vom Berliner Landgericht wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden, sondern wegen Totschlags gemäß § 212 StGB.

2. Unwahr ist: Das Gericht schließt sich auch der im Prozess mehrmals diskutierten Einschätzung des Gutachters an, dass der Täter die Leiche in der Badewanne „sexuell inszeniert“ habe.

Wahr ist: Das Gericht hat gerade nicht sicher feststellen können, dass ich die Auffindesituation der Leiche absichtlich herbeigeführt habe.

Berlin, den 05.04.2004

Für Enrico N.

Kulesa

Rechtsanwältin

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