Berlin: Gegendarstellung
Im Berliner „Tagesspiegel“ vom 7.4.
Im Berliner „Tagesspiegel“ vom 7.4.2006 auf Seite 9 verbreiten Sie unter der Überschrift „Schulstreit mit juristischem Nachspiel“ über mich unzutreffende Darstellungen.
Sie schreiben: „Johannes Eisenberg will nun im Auftrag Bögers gegendargestellt haben … Nach Ansicht des Tagesspiegels ist die Verkürzung … nicht zu beanstanden … Dennoch hat Johannes Eisenberg seinem Ersuchen schon einmal die Kostenrechnungen beigefügt. Die Gegendarstellung soll 1.383,42 Euro, inklusive Mehrwertsteuer erbringen …“
Dazu stelle ich fest: Die Summe von 1.383,42 Euro bezieht sich auf einen Gegendarstellungs- und Widerrufsanspruch.
Berlin, den 14. April 2006
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Schork für RA Eisenberg.
Es trifft zu, dass sich die Summe auf beide Ansprüche bezieht. Die Redaktion
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