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Berlin: Gegenseitig des Babymords beschuldigt

Potsdam - Wegen der Tötung des gemeinsamen Babys müssen sich die Eltern seit Dienstag vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Zum Prozessauftakt hätten sich die ehemaligen Lebenspartner erneut gegenseitig des Mordes beschuldigt, sagte ein Gerichtssprecher.

Potsdam - Wegen der Tötung des gemeinsamen Babys müssen sich die Eltern seit Dienstag vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Zum Prozessauftakt hätten sich die ehemaligen Lebenspartner erneut gegenseitig des Mordes beschuldigt, sagte ein Gerichtssprecher. Die 38 Jahre alte Frau habe in einer schriftlichen Einlassung erklärt, ihr damaliger Freund habe das Kind in einem Nebenraum getötet. Der 35 Jahre alte Mann habe auf seine früheren Aussagen vor dem Haftrichter verwiesen, wonach die Frau das Neugeborene in seiner Abwesenheit umgebracht habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden gemeinschaftlichen Mord vor. Sie sollen das Kind nach der Geburt im Keller ihres Wohnhauses in Jüterbog getötet haben. Die Anklage geht davon aus, dass sie das Kind als zusätzliche finanzielle Belastung ansahen. Die Frau hatte bereits zwei Kinder aus einer früheren Beziehung, zudem hatte das Paar bereits ein gemeinsames Kind.

Die Tat soll am 2. Juni 2009 geschehen sein. Gefunden wurde das im Garten verscharrte Baby aber erst im Februar dieses Jahres. Die Ermittler hatten einen Hinweis bekommen. Nach Bekanntwerden des Falls hatte das Jugendamt Jüterbog eine Mitschuld zurückgewiesen. Zwar arbeite die Behörde bereits seit mehreren Jahren mit der Frau zusammen, dabei sei es aber nie um Kindeswohlgefährdung gegangen, sagte damals der Jugendamtsleiter des Kreises Teltow-Fläming, Horst Bührendt. Grund für den Kontakt seien in erster Linie Streitigkeiten um das Sorgerecht gewesen.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt. dapd

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