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Emmely

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Gekündigte Kassiererin: Fall Emmely darf in Revision gehen

Der juristische Streit um die Kündigung von Barbara E. geht weiter: Die als Emmely bekannt gewordene Kassiererin kann gegen das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts doch noch Einspruch erheben.

Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gab am Dienstag einer Beschwerde der heute 51-Jährigen statt. Danach darf die Frau gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009 doch noch Revision einlegen. "Emmely" war im Februar 2008 fristlos gekündigt worden, weil sie laut ihrem Arbeitgeber, der Kaiser's Tengelmann AG, zwei Leergutbons im Wert von gut einem Euro unterschlagen hatte.

Das Landesarbeitsgericht hatte am 24. Februar 2009 eine Kündigungsschutzklage der Frau abgewiesen und gleichzeitig eine Revision gegen dieses Urteil für unzulässig erklärt. Die 7. Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass mit dem Diebstahl der zwei Leergutbons à 0,48 Cent und 0,82 Cent das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Barbara E. nicht mehr gegeben sei. Gerade bei einer Kassierin müsse Redlichkeit vorausgesetzt werden. Weiter hieß es, die vom Konzern praktizierte Verdachtskündigung sei wegen objektiver Tatsachen gerechtfertigt.

Staatsanwaltschaft prüft weitere Ermittlungen

Emmely war gegen die Verdachtskündigung vorgegangen. Sie unterlag jedoch bereits im August 2008 in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Berlin, das ebenfalls eine Kündigungsschutzklage E.s abwies.

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen Emmely ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet wird. Die Kassiererin soll vor Gericht mutmaßlich falsch ausgesagt und ehemalige Kollegen zu Unrecht belastet haben, hieß es. (ho/ddp)

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