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Berlin: Geldstrafe für den Handel mit Viagra bei Ebay

„Sie sind keine Apotheke“, sagte der Staatsanwalt zum Angeklagten

Der arbeitslose Gerüstbauer Martin St. ist seit langem Kunde des Internet-Auktionshauses Ebay. Er kauft dort ein und bietet auch eigene Sachen an – „ganz regelmäßig“, sagt er, „die unterschiedlichsten Dinge“. Im April des vergangenen Jahres zum Beispiel hatte er Viagra im Angebot, das verschreibungspflichtige potenzsteigernde Medikament. „Das war eine absolute Ausnahme“, erklärt der 32-Jährige. „Es sollte nur ein kleiner Nebenverdienst werden.“ Einer mit Folgen: Wegen unerlaubten Handels mit Arzneimitteln musste sich St. am gestrigen Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Seine Freundin, als Hauswartin auch für die Ordnung am Altkleidercontainer zuständig, habe dort eine Tüte mit Medikamenten gefunden, sagte St. dem Gericht. „Da auch Viagra dabei war, habe ich das im Internet angeboten.“ 45,50 Euro lautete das Höchstgebot. St. sagte: „Ich war überrascht, dass jemand so viel dafür zahlt.“ Noch überraschter war er, als vier Monate später an einem Sommermorgen Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) vor seiner Wohnungstür standen. Denn St. ging davon aus, sich bei seinem Handel sehr professionell verhalten zu haben. Anstatt der Tabletten hatte er nur die Verpackung zum Kauf angeboten, diese noch ausdrücklich als „leer“ bezeichnet. Eine Tarnung, die er von anderen Anbietern im Internet übernommen hatte – und die tatsächliche Interessenten nicht weiter irritiert. „Die Nachfrage war riesig“, sagte St.

Doch zu denen, die ganz besonders an dem Handel interessiert waren, gehörte eben auch das BKA. „Im Internet sind Sie nämlich nie allein“, belehrte der Vorsitzende Richter. Die Beamten identifizierten St. als Anbieter und beschlagnahmten ohne Zögern seine gesamte Computeranlage. „Die Internet-Apotheken bieten Viagra doch auch im Internet an“, versuchte St., der ohne Rechtsbeistand erschienen war, ein wenig verdrossen sich selbst zu verteidigen. „Aber genau das ist es: Sie sind keine Apotheke“, sagte der Staatsanwalt – und überzeugte damit auch den Angeklagten. Mit der Einziehung seines Computers war St. einverstanden, er akzeptierte auch das Urteil und die Strafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro. Er verzichtete auf das Einlegen von Rechtsmitteln und hofft, dass die Sache damit beendet ist. Denn weil St. bereits in einem anderen Verfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, drohte ihm sogar die Inhaftierung. Das Gericht hob die Bewährung jedoch nicht auf, sondern verlängerte sie nur. St. zeigte sich entsprechend zufrieden und einsichtig: „Da habe ich doch etwas dazugelernt.“

Robert Gabriel

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