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Berlin: Geldstrafe nach tödlichem Unfall

Der Autofahrer raste nicht und fuhr bei Grün. Doch seine Aufmerksamkeit war nicht groß genug: Uwe S.

Der Autofahrer raste nicht und fuhr bei Grün. Doch seine Aufmerksamkeit war nicht groß genug: Uwe S. erfasste an einer Kreuzung eine 83-jährige Rentnerin, die gerade die Frankfurter Allee in Friedrichshain überqueren wollte. Knapp zwei Jahre nach dem Unfall sprach ihn gestern das Amtsgericht Tiergarten der fahrlässigen Tötung schuldig. Gegen den 45-Jährigen wurde eine Geldstrafe von 1350 Euro verhängt. Als strafmildernd berücksichtigten die Richter, dass die hochbetagte Dame bei Rot auf die Fahrbahn getreten war.

Hilflos wirkte der Angeklagte, als er zu dem Unfallgeschehen befragt wurde. „Die Frau war einfach da, ich konnte nicht mehr ausweichen“, beteuerte der bislang weder straf- noch verkehrsrechtlich aufgefallene Mann. Seit jenem Abend im März 2004 könne er nicht mehr ruhig schlafen. Die Rentnerin war drei Wochen nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen erlegen. Das Gericht ging davon aus, dass der Unfall bei mehr Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre. Andere Autofahrer hätten die Frau trotz Dunkelheit wahrgenommen und reagiert. Der Angeklagte habe jedoch weder das Abbremsen noch die Lichthupe eines anderen Fahrzeugs wahrgenommen. K. G.

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