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Berlin: Gemälde als Wegezoll geboten

Kunstmalerin versuchte, bei einer Kontrolle zwei Polizisten zu bestechen Jetzt muss die 55-Jährige 1350 Euro Geldstrafe zahlen.

Berlin - Die beiden Verkehrspolizisten hatten gerade den verölten Motor beanstandet, als plötzlich von einem Ölgemälde die Rede war. Die Beamten, die an jenem Abend das betagte Fahrzeug einer Kunstmalerin wegen „erheblicher Mängel“ sichergestellt hatten, reagierten nicht sofort. Sie waren sich aber kurz nach der Begegnung mit Petra K. sicher: Es war nichts Abstraktes, sondern eine konkrete Bestechung. Im Prozess vor dem Amtsgericht blieben sie dabei.

„Wir fühlten uns bestochen“, erklärte einer der Beamten am Montag als Zeuge. Die 55-Jährige habe sich eine Weiterfahrt erkaufen wollen. Als man ihr vorgerechnet habe, dass mit Abschleppdienst, Gutachter und Buße rund 450 Euro auf sie zukommen würden, sei ein „sehr glaubhaftes“ Angebot gekommen. „Ich habe noch ein wertvolles Gemälde zu Hause, ich überlasse es Ihnen, wenn Sie auf die Sicherstellung des Fahrzeugs verzichten und mir hier keine Kosten entstehen“, soll die Kunstmalerin gesäuselt haben.

Es ist juristisch unerheblich, ob es dieses Gemälde tatsächlich gibt oder gab. Für eine Bestechung reicht ein Angebot. Die Angeklagte aber bestritt den Vorwurf vehement. „Ich habe nie im Leben ein Bild angeboten“, widersprach sie. „Ich habe auch kein wertvolles Ölgemälde.“ Keines ihrer Bilder lagere in Berlin. Weil die beiden Polizisten ihr Auto aus dem Verkehr ziehen wollten, habe sie über ihre Gehbehinderung und auch über ihre Einkommensverhältnisse gesprochen. Möglicherweise sei sie missverstanden worden, sagte die arbeitslos gemeldete Frau. „Ich geriet voll in Panik bei dem Gedanken, dass ich auf der Straße allein stehen gelassen werde.“

Waren die Polizisten, wie ihr Anwalt später in seinem Plädoyer nicht ausschloss, von „Verfolgungseifer getrieben“? Es gehöre zu ihren Aufgaben, für Verkehrssicherheit zu sorgen, sagte einer der Männer. Das Auto der Angeklagten gehöre zu jenen Fahrzeugen, bei denen oft Mängel zu finden seien. Tatsächlich sei der Motor „tropfend“ gewesen. Sie hätten auch Durchrostungen festgestellt und eine defekte Antriebsmanschette.

Der Künstlerin war im Mai 2011 bereits ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert: 464,35 Euro für die Kosten rund um die Sicherstellung ihres Autos an der Tauentzienstraße. Im November wurde Anklage wegen Bestechung erhoben. Aus Sicht der Richterin bestätigte sich der Vorwurf. Gegen die Kunstmalerin erging eine Geldstrafe von 1350 Euro. Kerstin Gehrke

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