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Berlin: Gemeinsame Planungsbehörde soll reformiert werden

Die Serie von Gerichtsniederlagen bereitet den einst gefeierten Berlin-Brandenburger Strategen Probleme

Als Konsequenz aus regelmäßigen Gerichtsniederlagen zum Flughafen Schönefeld soll die gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) für Berlin und Brandenburg reorganisiert werden. Nach Tagesspiegel-Informationen will Brandenburgs Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD) darüber mit Berlin beraten. Nötig sei eine „strukturelle und personelle Neuordnung“, hieß es in Potsdamer Regierungskreisen. „Denn alles, was die Behörde landesplanerisch im Zusammenhang mit dem Flughafenprojekt angepackt hat, ging schief.“

Sogar ein Wechsel an der Spitze der bislang als Fusions-Vorreiter gefeierten Zweiländer-Behörde, die seit der Gründung 1996 von Gerd Gebhardt geleitet wird, scheint danach nicht ausgeschlossen. Zumal man dem Vernehmen nach in beiden Regierungen seit geraumer Zeit mit deren Arbeit unzufrieden ist. Und nicht nur dort. „Ich denke, dass man nach diesem Urteil über personelle Konsequenzen nachdenken sollte“, sagt auch der Bundestagsabgeordnete Peter Danckert (SPD). Zwar habe die Behörde beim Flughafen Schönefeld den „politischen Willen“ der Regierungen für den Standort Schönefeld „exekutieren“ müssen, was zwangsläufig auf fachliche und juristische Klippen stoße. Um so gründlicher müsse geplant werden.

Dagegen war die Gebhardt-Behörde mehrfach vor Gerichten mit wichtigen Planwerken gescheitert – jedesmal wurden handwerkliche Mängel gerügt. Das jüngste Urteil sei eine „Ohrfeige“ für deren „schlampige und überhebliche Planungskultur“, sagte Claudia Hämmerling, Stadtentwicklungs-Sprecherin der Berliner Grünen. Der jetzt für ungültig erklärte Schönefeld-Plan wurde sogar bereits zum zweiten Mal vom Oberverwaltungsgericht verworfen. Vor vier Jahren hatte das Gericht zudem den Landesplan für den „engeren Verflechtungsraum“ (LEP eV) für ungültig erklärt, später den Landesplan für die Flughafensicherung (LEP FS). Auch das Landesentwicklungsprogramm für Berlin und Brandenburg (LEPro) musste nachgebessert werden, weil es als verfassungswidrig verworfen wurde. Inzwischen hinkt dieser Raumordnungsplan für Berlin und Brandenburg, von beiden Parlamenten als Gesetz beschlossen, den Realitäten wieder hinterher. Es enthält noch das von der Praxis überholte Leitbild der Dezentralen Konzentration zur vorrangigen Förderung der Randregionen Brandenburgs – dem nach dem Frankfurter Urteil die Schönefeld-Planungen widersprechen.

Dass Szymanski auf höhere Professionalität der Abteilung dringt, hat einen weiteren Grund: Für Brandenburg wird dort das wichtigste Planwerk für den demographischen Wandel erarbeitet - zum künftigen Status der schrumpfenden märkischen Städte. Dort soll neu festgelegt werden, wer Oberzentrum oder Mittelzentrum wird, wer herabgestuft wird - was weniger Fördergeld bedeutet. „Das Papier wird brisant genug“, heißt es im Szymanski-Ressort. „Mängel können wir uns darin nicht leisten.“

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