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Prompt abgehängt: Gut gemeintes Hinweisschild im Landesarbeitsgericht. Der Urheber des „halben Rocks“ ist unbekannt.

© fk

Gender Equality: Das kuriose WC-Schild einer Unisex-Toilette im Gericht

Genderpolitische Korrektheit? Gar nicht so leicht. Das Bemühen darum treibt auch in Berlin mitunter seltsame Blüten - etwa am Landesarbeitsgericht.

Von Fatina Keilani

Das Bemühen, genderpolitisch korrekt zu sein, treibt kuriose Blüten, siehe das obige Schild. Die Person mit dem halben Rock ist – was? Unentschlossen? Das Schild hängt im Berliner Landesarbeitsgericht und folgt einem gut gemeinten Impuls: eine Toilette bereitzustellen, auf die jeder gehen kann. Und da dies bei Behindertentoiletten eigentlich immer der Fall ist, wurde kurzerhand die Behindertentoilette des Gerichts zu einem genderneutralen Örtchen umgewidmet.

Doch leider sind jene, denen damit Gutes getan werden sollte, gar nicht begeistert. Sie empfinden den halben Rock sogar als erneute Diskriminierung, so als seien sie nur etwas Halbes. Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe kann das verstehen: „Wenn Sie eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle sind, dann wollen Sie als Frau behandelt und angesprochen werden, und dann gibt es nichts Diskriminierenderes als dieses Schild mit dem halben Rock“, meint er.

Auch sonst ist es schwierig, das Thema sachgerecht zu handhaben. Die Angewohnheit von Teilen des Senats, Schriftstücke mit Gendersternchen zu durchsetzen, ist unzulässig. Geregelt ist in der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, dass entweder geschlechtsneutral formuliert werden soll oder, wo das nicht geht, die weibliche und die männliche Form ausgeschrieben werden sollen. Doch auch das kann schiefgehen. So begann eine am vergangenen Donnerstag versendete Einladung in die Senatsbauverwaltung mit den Worten „liebe Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder“, verkennend, dass das Mitglied ein Neutrum ist und daher „liebe Mitglieder“ nicht nur völlig gereicht hätte, sondern als einziges korrekt gewesen wäre.

Wo ist die gelebte Gleichberechtigung?

Die Justizverwaltung, die zugleich für Antidiskriminierung zuständig ist, obwohl viele den Eindruck haben, es wäre umgekehrt, möchte erreichen, dass die Sternchen in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.

Doch ist all das nicht ohnehin ein Kleben an der äußeren Form? Wo ist die gelebte Gleichberechtigung? Warum darf der Vater mit Kindern nicht auf dem Mütterparkplatz parken, warum der männliche Polizist nicht so klein sein wie der weibliche?

Der Bezirk Mitte hat bereits in allen drei Rathäusern Unisex-Toiletten eingerichtet, gekennzeichnet schlicht durch ein Schild, das das männliche und das weibliche Symbol nebeneinander zeigt. Das Landesarbeitsgericht hängte das Schild Anfang 2016 auf, nachdem die Mutterbehörde, also die Senatsverwaltung für (damals noch) Integration, Arbeit und Frauen bei sich genderneutrale Toiletten eingerichtet hatte. Kurz zuvor hatte das Abgeordnetenhaus den Senat aufgefordert, die Einrichtung von Unisex-Toiletten zu prüfen; mit den Stimmen aller Fraktionen. Die WCs sollen Diskriminierungen für Transmenschen und Intersexuelle abbauen.

Nach dem Anruf des Tagesspiegels beim Landesarbeitsgericht wurde am Mittwoch beschlossen, das Schild durch ein neutrales zu ersetzen. In den USA gibt es ähnliche Schilder.

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