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Berlin: Gentests für Männer: Pro & Contra: Ist eine DNA-Analyse für alle Männer sinnvoll?

ProBei der Ermittlung von Sexualtätern ist die Polizei auch mit den konventionellen Fahndungsmethoden in der Vergangenheit erfolgreich gewesen. Bis auf wenige Ausnahmen konnten letztlich, insbesondere bei Tötungsdelikten, die Täter gefasst werden.

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Bei der Ermittlung von Sexualtätern ist die Polizei auch mit den konventionellen Fahndungsmethoden in der Vergangenheit erfolgreich gewesen. Bis auf wenige Ausnahmen konnten letztlich, insbesondere bei Tötungsdelikten, die Täter gefasst werden. Dies hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Sexualmorde im Vergleich zu den 60er Jahren zurückgegangen ist.

Angesichts der furchtbaren Folgen, die Sexualstraftaten für die Opfer und deren Angehörige haben, kann dies dennoch nicht zufriedenstellen. Schnellere und sicherere Fahndungserfolge müssen das Ziel sein. Der genetische Fingerabdruck ist hierzu ein probates Mittel. Die Chance, auf diese Weise begangene Straftaten aufzuklären, wird sich mit der Fortentwicklung der biotechnischen Möglichkeiten in den nächsten Jahren noch deutlich verbessern. Überlegungen, die rechtlichen Möglichkeiten für die Errichtung von Gendateien auszuweiten, sind daher zu begrüßen. Auch wenn die Erfassung aller männlichen Personen in einer Gendatei verfassungsrechtliche und organisatorische Probleme mit sich bringt, so bleibt doch die Möglichkeit, unter Berücksichtigung von mehr Fallgruppen die Dateien zu erweitern und vor allem zusammenzufassen. Letzteres gilt insbesondere für die europäische Ebene. Der Fall Dutroux hat es gezeigt. Auch für Sexualstraftäter sind Landesgrenzen kein Hindernis mehr. Daher muss mittelfristig der Aufbau einer EU-Gendatei das Ziel sein. Hierzu muss Deutschland auch im Bereich der Forschung und Entwicklung seinen Beitrag leisten. Roland Gewalt

Der Autor ist innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

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Contra

Der Vorschlag, alle 40 Millionen deutsche Männer samt ihres genetischen Fingerabdrucks zu erfassen, ist weder praktisch durchführbar noch bezahlbar. Er ist auch nicht erfolgversprechend, weil nur diejenigen erfasst würden, die sich ordnungsgemäß gemeldet haben: Viele Ausländer würden fehlen (sollen etwa DNA-Tests an den Grenzen, auch den innereuropäischen durchgeführt werden?). Personen, die zu Sexualstraftaten neigen, werden sich dem Meldesystem entziehen. Hinzu kommt, dass nach Aussagen der Psychiater gerade diese Menschen durch nichts von ihren Taten abgeschreckt werden, nicht durch Androhung der Todesstrafe und schon gar nicht durch die Existenz einer Datei beim BKA. Schlimmer wären die Folgen für den Rechtsstaat. Jeder Mann würde als potenzieller Sexualstraftäter betrachtet, das aus den Urzeiten des Strafrechts stammende Prinzip der Unschuldsvermutung würde gekippt. Die Beschränkung auf die Verfolgung von Sexualdelikten ließe sich nicht halten, für andere Straftaten würde die Datei geöffnet, die auch von Frauen begangen werden - dann müsste man auch diese erfassen. Die Begehrlichkeiten würden wachsen bis hin zur kriminalistischen Wahnidee, jedwede Straftat aufklären zu können, wie sie schon bei der Erfindung der Daktyloskopie im letzten Jahrhundert verbreitet war.

Die Daten ließen sich nicht geheimhalten: Wer hat nicht alles Interesse daran, die Spuren anderer Menschen zu verfolgen und zu identifizieren? Wir würden ein Instrument schaffen, das die Grundlagen unseres Rechtsstaates erschüttern würde. Hansjürgen Garstka

Der Autor ist Datenschutzbeauftragter

Roland Gewalt

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