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Berlin: Geprüfte Schüttler

Die Industrie- und Handelskammer legt fest, was man wissen muss, um ein „Barmixer“ zu sein

Die Industrie- und Handelskammer schaut ab sofort genau hin. Weiß der Kandidat, wie man einen Cobbler und einen Collin herstellt? Hat er im Kopf, was zur Einrichtung einer Cocktailbar gehört? Kennt er die Rezepturen für Standarddrinks einschließlich ihrer Warenanforderungen und Kalkulationen? Nur wenn er das alles beherrscht und die schriftliche wie mündliche Prüfung mindestens mit einem „ausreichend“ abgeschlossen hat, darf er (und natürlich auch sie) sich künftig „geprüfter Barmixer/geprüfte Barmixerin“ nennen.

Im neuesten Amtsblatt sind die „besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Barmixer/geprüfte Barmixerin“ veröffentlicht. Damit sind die Voraussetzungen festgelegt, um sich in Berlin künftig offiziell „Barmixer“ nennen zu dürfen.

Und die sind durchaus anspruchsvoll. Das geht schon mit den Zulassungsvoraussetzungen los: Zur Prüfung darf sich anmelden, wer mit Erfolg eine Ausbildung als Hotel- oder Restaurantfachmann abgelegt hat. Außerdem müssen die Kandidaten mindestens ein Jahr hinter einer Bar gestanden und gearbeitet haben. Nach einem Job für Schnellentschlossene klingt das nicht.

Die Kandidaten müssen unter anderem wissen: Was gehört zur Errichtung und Vorbereitung einer Bar dazu? Wie pflegt man die Arbeitsgeräte? In der Fachtheorie müssen Waren- und Rohstoffkunde genauso sitzen wie die Fachausdrücke. Dazu gehört aber auch eine allgemeine Getränkekunde, von natürlichem Mineralwasser über Säfte, Bier, Heißgetränke bis zu Wein und Sekt. Besteht der Kandidat die schriftliche und die mündliche Prüfung, wird er zum praktischen Teil zugelassen. Bei dem muss er zeigen, was er kann: eine Cocktailbar einrichten und Before-Dinner- und After-Dinner-Cocktails schütteln und rühren.

Um die Prüfung kommt niemand herum, der den Titel erwerben möchte. Auf Antrag können Kandidaten von einzelnen Teilen der Prüfung freigestellt werden, zum Beispiel, wenn sie vor einer anderen staatlich anerkannten Bildungseinrichtung eine Prüfung bestanden haben, die in etwa den gleichen Inhalten entspricht. Eine Freistellung von der gesamten Prüfung ist aber ausgeschlossen.

Wer sich also in Berlin „geprüfter Barmixer“ nennen will, kommt um die IHK nicht herum. Die Frage ist nur: Wie wird man die zertifizierten Fachleute erkennen? An einem Siegel zum Umhängen? Oder daran, dass die Cocktails besser schmecken? Man darf gespannt sein.oew

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