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Berlin: Gerechtigkeit ließ lange auf sich warten

Kammergericht hob Bewährungsstrafe für Vergewaltiger einer 13-Jährigen auf. Nun droht dem Täter Haft

Tränen liefen der Mutter über das Gesicht. Diesmal aber nicht aus Verzweiflung oder Wut. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, sagte Jasna V. nach den Jahren der Ungewissheit. „Jetzt droht dem Monster endlich das, was es verdient: Gefängnis!“ Mit dem „Monster“ meint sie Kristijan S. Er ist der Mann, der ihre Tochter vor fünfeinhalb Jahren vergewaltigt und geschwängert hat. Vor drei Jahren war er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung – der Mindeststrafe – verurteilt worden. Diese Entscheidung löste Empörung in der Öffentlichkeit aus. Gestern wurde sie vom Berliner Kammergericht aufgehoben. Nun muss der Spandauer S. mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Susanne (Name geändert) war gerade 13 Jahre alt, er 23. Sie waren Nachbarn, wohnten Wand an Wand. Er schenkte dem Mädchen oft Plüschtiere, nannte es „Prinzessin“. Die anfängliche Freundschaft soll bald von Annäherungsversuchen des jungen Mannes getrübt worden sein. Am 23. August 1998 lockte der füllige Kristijan S. das Mädchen laut Anklage in ein leer stehendes Haus und vergewaltigte es. Zu Hause duschte Susanne eine Ewigkeit, sprach aber mit niemandem über das entsetzliche Geschehen. Erst als die Schwangerschaft offensichtlich wurde, offenbarte sie sich der Mutter. Im Januar kam es zur Abtreibung.

In seinem ersten Prozess 1999 leugnete der Angeklagte die Vergewaltigung: Susanne habe den Sex gewollt. Nach der Aussage des Mädchens aber wurde S. zu drei Jahren Haft verurteilt. In Haft saß er allerdings nur fünf Wochen. Kristijan S. legte Berufung ein und saß dann im März 2001 vor dem Landgericht. Als das Gericht Susanne vernehmen wollte, fand man sie auf dem Flur weinend in den Armen ihres Vaters. Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung verständigten sich auf einen „Deal“: Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Dafür blieb dem Mädchen eine Aussage erspart. Die aber hatte das gar nicht gewollt.

Die Eltern liefen Sturm. Auch in Justizkreisen wurde heftig diskutiert. Als einen Eklat soll Generalstaatsanwalt Dieter Neumann das Urteil bezeichnet und sich die Akten kommen lassen haben. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Für den Verteidiger von S. ein unmögliches Vorgehen: „Man kann nicht erst um ein Geständnis bitten und meinem Mandanten dann eine lange Nase zeigen.“

Das Kammergericht aber stellte jetzt klar: „Der Deal ist inhaltlich nicht in Ordnung.“ Man habe sich auf eine feste Strafe geeinigt. Das ist unzulässig. Und das Landgericht habe strafschärfende Gesichtspunkte „wesentlich ausgeblendet“. Es sei kein Fall, für den eine Strafe am unteren Rand in Betracht komme. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss nun erneut verhandeln – allerdings nur noch über das Strafmaß. Der Schuldspruch steht fest. Wütend kündigte der Anwalt von S. an: „Das wird ein furchtbares Verfahren!“ Die Eltern ließen sich nicht einschüchtern. Ihr Anwalt hatte ihnen gesagt: Susanne muss nicht noch einmal aussagen.

Kerstin Gehrke

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