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Gericht: Bauunternehmer wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Ein 49-Jähriger ist wegen Missbrauchs von Jungen in mehr als 130 Fällen angeklagt. Er selbst streitet die Vorwürfe ab. Die Anklage verlangt acht Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Das Plädoyer machte dem Bauunternehmer sichtlich zu schaffen. Acht Jahre Haft wegen Missbrauchs von Jungen in mehr als 130 Fällen sowie anschließende Sicherungsverwahrung verlangte die Anklägerin am Donnerstag vor dem Landgericht. Die Staatsanwältin hatte gerade den letzten Satz formuliert, da griff sich Eduard E. mit gequälter Miene an den Kopf. „Ich habe wahnsinnige Schmerzen, kann der Verhandlung nicht mehr folgen“, stöhnte der 49-Jährige.

Als der Prozess vor zwei Jahren begann, schüttelte der einschlägig vorbestrafte Eduard E. nur den Kopf. Knapp 700 Übergriffe auf insgesamt 19 Jungen im Alter zwischen elf und 16 Jahren listete die Anklage auf. Es begann eine zähe Verhandlung. Etwa 75 Zeugen wurden befragt, mehr als 60 Beweisanträge von der Verteidigung gestellt. Und es kam zu Verzögerungen, weil der Angeklagte über gesundheitliche Probleme klagte. Inzwischen wird er im Rollstuhl in den Saal geschoben. Stets ist ein Arzt in der Nähe. Oft müssen Pausen eingelegt werden. Meistens endet ein Prozesstag nach maximal zwei Stunden.

Er werde um den „Rest“ seines Lebens kämpfen, erklärte E. am mittlerweile 81. Verhandlungstag. In der U-Haft hatte er auf etlichen Seiten eine „ergänzende Einlassung“ verfasst. Er nannte Namen von Jungen und beteuerte: „Ich habe mich nur gefreut, wenn ich mit ihnen essen gehen konnte und sie sich freuten.“ An Sex habe er nicht gedacht. Zeugen hätten gelogen. E. habe Opfer als Strichjungen hingestellt, die alles initiiert hätten, sagte eine Nebenklage-Anwältin.

Der Mann aus Schöneberg soll sich mit den Opfern zum Schwimmen oder zum Essen getroffen haben, um ihr Vertrauen zu gewinnen. In seinem Appartement oder seinem Jeep sei es dann zu sexuellen Handlungen gekommen. Den Opfern soll er zumeist 50 Euro „Taschengeld“ zugesteckt haben. Dem Angeklagten fehle „das Problembewusstsein für seine Taten“, sagte die Anklägerin. Es bestehe die Gefahr, dass er nach der Haft „in alte Muster zurückfällt“. Der Prozess wird Montag fortgesetzt. Kerstin Gehrke

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