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Berlin: Gericht besuchte Wohnung, deren Mieterin einen Neubau stoppte

"Auf den City-Blick kann es nicht ankommen", stellte Amtsrichterin Anne-Kathrin Becker gestern klar, als sie das Haus Bundesallee 159 besuchte. Wie berichtet, konnten von dem benachbarten Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Durlacher Straße erst drei von fünf geplanten Etagen gebaut werden, weil die Mieterin SylviaLooks ihr großes Wohnzimmerfenster im vierten Stock nicht zumauern lassen will.

"Auf den City-Blick kann es nicht ankommen", stellte Amtsrichterin Anne-Kathrin Becker gestern klar, als sie das Haus Bundesallee 159 besuchte. Wie berichtet, konnten von dem benachbarten Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Durlacher Straße erst drei von fünf geplanten Etagen gebaut werden, weil die Mieterin SylviaLooks ihr großes Wohnzimmerfenster im vierten Stock nicht zumauern lassen will. Von dort aus genießt sie eine Sicht bis zum Europa-Center. Schon vor einigen Monaten erwirkte die Krankenkassen-Angestellte einstweilige Verfügungen gegen den Bauherrn Raoul Octave, der auch ihr Vermieter ist. In dem jetzt laufenden Prozess ist für den 14. September das Urteil geplant.

Gestern entstand der Eindruck, dass der Bauherr nun bessere Chancen hat. Die Richterin sagte, dass es seit 1993 eine neue Rechtslage gebe, wonach Mieter im Interesse eines Bauprojekts "auch Beeinträchtigungen hinnehmen" müssten, wenn diese nicht unzumutbar seien. Entscheidend sei, ob die Räume zu dunkel würden. Daher besichtigte man auch zwei Wohnungen im dritten und fünften Stock. Dort sind die Hauptfenster vermauert, dafür wurden die Balkone zu Wintergärten umgebaut, die über ein kleines Seitenfenster mit City-Blick verfügen. "Mehr an Licht kann kein Mieter verlangen", fand ein Anwalt des Bauherrn.

Die Wohnung im fünften Stock wird laut Raoul Octave seit eineinhalb Jahren als mögliche Ersatzwohnung für die streitbare Mieterin frei gehalten. Darüber hinaus habe man ihr mehr als 30 andere Wohnungen und eine Entschädigung bis zu 70 000 Mark angeboten. Sylvia Looks musste sich gestern aus Termingründen vertreten lassen.

Ein rasches Ende des Streits ist trotz der baldigen Urteilsverkündung nicht in Sicht. Die Richterin wies darauf hin, dass eine Berufung beim Landgericht möglich ist.

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