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Berlin: Gericht: Falsch parken ist charakterlos

Notorischer Verkehrssünder muss nach 99 Strafzetteln Führerschein abgeben

Ein notorischer Falschparker ist charakterlich nicht geeignet, ein Auto zu steuern. Ein etwa 40jähriger Mann muss deshalb sofort seinen Führerschein abgeben. Diese Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde hat jetzt das Verwaltungsgericht bestätigt.

Der Autofahrer hatte seit 2002 mindestens 99 Strafzettel wegen falschen Parkens erhalten und sich außerdem mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geprügelt. Seinem Gegner hatte er mehrfach die Faust ins Gesicht geschlagen und war dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden, teilte das Gericht mit. Die Straßenverkehrsbehörde hatte ihm schließlich den Führerschein abgenommen. Dagegen hatte der Mann vor dem Verwaltungsgericht geklagt. In einem gestern veröffentlichten Urteil steht es für die Richter „außer Frage“, dass der Mann aufgrund seiner Persönlichkeit ungeeignet ist, ein Auto zu lenken. Der Mann hatte argumentiert, er habe lediglich Parkverstöße begangen und niemanden gefährdet. Dagegen hielten die Richter: Wer sich in so hohem Maß ständig und bewusst über für ihn unbequeme Parkvorschriften hinwegsetze und dazu über ein derart hohes Aggressionspotenzial verfüge, besitze nicht die notwendige geistige und charakterliche Eignung. Von ihm sei nicht zu erwarten, dass er die anderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beachte.

Es ist nicht der erste Fall in Berlin, in dem ein Autofahrer wegen ständigen Falschparkens den Führerschein abgeben musste. Im Juni hatte eine Frau den Führerschein verloren, die in kurzer Zeit mit ihrem Fuhrpark mindestens 60 Parkverstöße begangenen hatte. Erschwerend kam hinzu, dass sie gegenüber der Polizei nicht angeben wollte, welcher ihrer Fahrer das jeweilige Auto zur Tatzeit gefahren hatte.weso

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