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Berlin: Gericht:  Falschparkerin muss zahlen Supermarkt hatte Auto für 220 Euro abgeschleppt

Das Kammergericht hat ein vorangegangenes Urteil gegen eine Autofahrerin zur Zahlung von 219,50 Euro Abschleppkosten bestätigt. Die Frau hatte auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes länger als erlaubt gestanden.

Das Kammergericht hat ein vorangegangenes Urteil gegen eine Autofahrerin zur Zahlung von 219,50 Euro Abschleppkosten bestätigt. Die Frau hatte auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes länger als erlaubt gestanden. Der Discounter hatte den Wagen von einem Abschleppunternehmen beseitigen lassen, die Polizei war nicht eingeschaltet. Das Kammergericht bestätigte nicht nur die Höhe der Kosten, sondern auch, dass das Abschleppunternehmen die Rückgabe des Fahrzeuges respektive die Bekanntgabe seines Standortes von der Zahlung dieser 219,50 Euro abhängig machen kann. Wie das Kammergericht gestern mitteilte, scheiterte die Autofahrerin mit ihren Argumenten in beiden Instanzen. Sie hatte ausgeführt, dass im Vergleich zu den „normalen“ Abschleppkosten durch die Polizei diese Firma deutlich zu viel Geld verlange und eine Zurückbehaltung des Autos nicht gerechtfertigt sei. Vor einigen Jahren hatten Lebensmittelketten begonnen, gegen Autofahrer durchzugreifen, die deutlich länger als die üblicherweise genehmigten 60 oder 90 Minuten einen Platz blockieren. Kaiser’s zum Beispiel gewährt zu den erlaubten 90 Minuten noch 90 Minuten Kulanzzeit. Ha

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