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Berlin: Gericht holt die Bahn auf den Boden zurück

Flugverkehr muss nach BBI-Eröffnung in Schönefeld komplett eingestellt werden. Vorzeitiger Schließungstermin noch offen

Juristisch ist jetzt endgültig klar: Der Flugbetrieb in Tempelhof muss spätestens sechs Monate nach der Eröffnung desFlughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld komplett eingestellt werden. Mit dieser Rechtsauffassung beendete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestern praktisch auch die Pläne der Deutschen Bahn, nach der BBI-Inbetriebnahme von Tempelhof aus in eigener Regie Geschäftsflugzeuge starten und landen zu lassen. Ob der Flugverkehr schon vorher aufgegeben wird, wie es die Luftfahrtbehörde beschlossen hat, ist noch offen.

Am Schluss des gestrigen Verhandlungstages um die Klagen gegen die verfügte Schließung präsentierte der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Kipp überraschend einen Vergleichsvorschlag: Der Flugbetrieb soll demnach nicht bereits am 31. Oktober 2007, sondern exakt ein Jahr später enden. Dann sei mit großer Sicherheit auch die Autobahn entlang des Teltowkanals bis zum Flughafen fertig. Deren Eröffnung ist für Mai 2008 vorgesehen.

Mit der Autobahn verbessere sich die Verkehrsanbindung von Schönefeld so erheblich, dass es den klagenden Geschäftsfliegern zuzumuten wäre nach Schönefeld zu ziehen. Dies ist nach dem Ende von Tempelhof erforderlich . Zuvor hatten die Vertreter der Geschäftsflieger argumentiert, es sei für sie existenzgefährdend, wenn die Zufahrtswege über schmale Straßen führen, die auch noch mit dem BBI-Baustellenverkehr geteilt werden müssen. Dann würden ihre Kunden mit Konkurrenzmaschinen ab Tegel fliegen, wo auch die Lufthansa Privatflüge anbietet, so Thomas Stillmann vom Tempelhofer Charterunternehmen Windrose Air.

Nach dem Vergleichsvorschlag zauberte die Flughafengesellschaft überraschend ein weiteres Bonbon für die Geschäftsflieger auf den Tisch. Es sei möglich, den Abfertigungsbereich für die so genannten GAT-Flieger auch im Nordteil von Schönefeld zu bauen – beim heutigen Terminal. Bisher war dafür der Südteil des Flughafens vorgesehen. Durch eine Abfertigung im Norden verkürzten sich die Wege für Geschäftskunden erheblich.

Am Donnerstag will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Ob es einen Vergleich auf der vorgeschlagenen Basis anbietet, ist offen, weil die Kläger nicht klar signalisiert hatten, obsie bereit sind, einen Kompromiss auszuhandeln.

Das Gericht könne deshalb, abhängig von seinen Beratungen, auch gleich in der Sache entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Kipp. In diesem Falle ist nicht ausgeschlossen, dass es die Schließung bereits zum 31.Oktober 2007 bestätigt. Es sei auch möglich, so Kipp, dass es den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlege, der dann prüfen müsse, ob ein Unternehmen durch den Umzug nach Schönefeld benachteiligt werde. Klar sei allerdings, dass nach der geltenden Rechtslage der Flugbetrieb spätestens nach der BBI-Eröffnung komplett eingestellt werden müsse – auch für Geschäftsflieger.

Hier hoffen die Tempelhof-Befürworter um den US-Manager Fred Langhammer nun auf eine Gesetzesänderung, die einen weiteren Betrieb für Geschäftsflugzeuge auf Dauer möglich machen soll. Dafür müsste der Landesentwicklungsplan, der Schönefeld als Alleinflughafen vorsieht, neu gefasst werden. Ob dies rechtlich geht, ist unter Juristen umstritten.

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