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Berlin: Gericht kippt Arzneimittelregress

Ärzte sollten allein für 1998 rund 2,2 Millionen Euro zurückzahlen

Das Berliner Landessozialgericht hat die Regressforderungen gegen Ärzte, die überdurchschnittlich viele Arzneimittel verschrieben haben sollen, zunächst gekippt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) habe die für 1998 und 1999 geltenden Richtgrößen, wie viel Geld ein Mediziner pro Patient für Medikamente ausgeben darf, zu spät veröffentlicht, urteilten die Richter.

Rund 25 Ärzte hatten gegen die Rückzahlungsbescheide für 1998/99 geklagt. Sie sollten umgerechnet bis zu 139 000 Euro pro Praxis erstatten. Doch insgesamt sind weit mehr Mediziner betroffen. Allein für 1998 fordert die KV von 70 Ärzten insgesamt 2,2 Millionen Euro Regress. Geld, das an die Krankenkassen zurückfließen soll.

Sollte das Urteil auch vor der nächsten Instanz Bestand haben, dann seien die Arzneimittelregresse generell gefährdet, sagt KVSprecherin Annette Kurth. Die Begründung des Gerichtes sei „überraschend“. Man habe die Budgets rechtzeitig veröffentlicht. Der Schadensregress war eingeführt worden, um die Ausgaben für Medikamente zu begrenzen. Jede Praxis, die 25 Prozent über den Richtgrößen liegt, muss mit Rückzahlungsforderungen rechnen. I.B.

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