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Die Vergabe des Berliner Gasnetzes hat ein juristisches Nachspiel.

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Gericht kritisiert Vergabeverfahren: Gasnetz: Senat will mit Gasag kooperieren

Die Vergabe des Gasnetzes an den landeseigenen Betrieb "Berlin Energie" war unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Jetzt wird das Land wahrscheinlich mit Gasag kooperieren.

Von Sabine Beikler

Die Finanzverwaltung verlor im Dezember vor dem Landgericht Berlin krachend gegen die Gasag. In der seit Donnerstag vorliegenden Urteilsbegründung der 16. Zivilkammer zur gescheiterten Vergabe des Gasnetzes in Berlin, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es schwarz auf weiß: Die Vergabeentscheidung zugunsten des landeseigenen Betriebs „Berlin Energie“ sei „unzulässig“, „Berlin Energie“ habe seine „Eignung“ nicht ausreichend nachgewiesen. Die grundlegenden Mängel des gesamten Vergabeverfahrens seien die „fehlende Transparenz der Vergabeentscheidung“ und die Bieterunfähigkeit von Berlin Energie.

Das Landgericht rügt auch schriftlich die Bewertung nach einem vorliegenden Kriterienkatalog. Einige Entscheidungen zum Beispiel hinsichtlich des Kriteriums „Sicherheit des Netzbetriebs“ seien nicht nachvollziehbar.

Damit dürfte ein Kooperationsmodell zwischen dem Land Berlin und der Gasag AG wahrscheinlich werden. Ein langwieriger Rechtsstreit ist weder Interesse des Landes noch der drei Eigentümer der Gasag: Eon, Gaz de France und Vattenfall. Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) sagte am Donnerstag im Parlament, die Gespräche über eine Kooperation seien „ermutigend“. Man werde die Urteilsbegründung nun sorgfältig prüfen und im Senat über das weitere Vorgehen beraten, ergänzte ein Sprecher der Finanzverwaltung.

Die Gasag-Chefin Vera Gäde-Butzlaff sagte, das bisherige Ergebnis der Konzessionsvergabe habe „keinen Bestand“. Dem Land Berlin lägen Angebote der Gasag und der Netztochter NBB für eine Kooperation vor. Die Angebote seien die „modernsten und kommunalfreundlichsten Konzessionsverträge, die es in Deutschland derzeit gibt“. Die Gasag habe die Bindefrist des Angebots über Ende 2014 hinaus verlängert.

Völlig offen ist, wie das parallel laufende Verfahren zur Stromnetz-Konzession weitergeht. Wie berichtet, hatte der frühere Finanzsenator Ulrich Nußbaum den zweiten Verfahrensbrief noch überarbeitet, verabschiedet worden ist er im Senat aber nicht. Das Problem: Auch in diesem Verfahren tritt Berlin Energie in derselben Rechtsform, die das Landgericht rügt, als Bieterin auf.

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