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Foto: dapd/Klaus-Dietmar Gabbert

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Berlin: Gericht nachsichtig mit Ex-Justizminister

CDU-Politiker Schelter kassierte zu Unrecht Versorgungsbezüge. Er darf mit Bewährungsstrafe rechnen.

Potsdam - Kein Gefängnis, keine Geldstrafe: Der wegen Betruges und Steuerhinterziehung angeklagte Ex-Justizminister von Brandenburg, Kurt Schelter (CDU), kann mit einem schnellen Verfahren und einer milden Strafe rechnen. Zum Prozessauftakt am Dienstag im Potsdamer Landgericht stellte die Vorsitzende Richterin der 5. Großen Strafkammer, Ulrike Piehler-Morbach, offenbar aus Rücksicht auf die angeschlagene Gesundheit des 65-jährigen einen sogenannten „Deal“ in Aussicht. Nach dem „Vorschlag“ des Gerichts erwarten Schelter eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zwischen neun Monaten und eineinhalb Jahren ohne Auflagen wie Geldzahlungen. Voraussetzung dafür ist, dass er ein „tragfähiges Geständnis“ ablegt. In einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, gab Schelter anschließend zwar Fehler zu – nicht aber eine bewusste Täuschung der Behörden zum eigenen Vorteil, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Ob die Erklärung Schelters ausreicht, ist unklar. Staatsanwalt Ivo Maier ließ die nötige Zustimmung noch offen.

Laut Anklage soll Schelter den Bund und das Land Brandenburg systematisch um rund 100 000 Euro Versorgungs- und Übergangsbezüge betrogen sowie 38 000 Euro Steuern hinterzogen haben. Darauf stehen bis fünf Jahre Haft. Es geht in dem Fall darum, dass Ex-Regierungsmitglieder Übergangsgelder und Versorgungsbezüge erhalten, die jedoch teilweise mit neuen Einkünften verrechnet werden und dann geringer ausfallen. Und solche Einkünfte hat Schelter, der als Justizminister 2002 nach privaten Finanzschwierigkeiten infolge von Fehlspekulationen mit Immobilien in Berlin zurücktrat, laut Anklage den Behörden in den Jahren 2003 bis 2006 verschwiegen. Dabei hatte er als Berater, Anwalt und Lobbyist in Brüssel und Berlin Einnahmen, die monatlich fast immer tausende Euro betrugen – oft 6000, 7000, 9000, teilweise 16 000, 18 000, im April 2006 sogar 30 000 Euro. Einer Oberfinanzdirektion meldete er 2006 stattdessen, dass er „nur sporadische Einkünfte“, „deutlich unter den Anrechnungsgrenzen“ erzielte. Laut Anklage habe er beabsichtigt, sich „durch Verschweigen seiner Erwerbseinkünfte eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle aus unberechtigten Versorgungsleistungen zu verschaffen“. In dem verlesenen Teilgeständnis erklärte Schelter, dass er zu seinen geschäftlichen Aktivitäten den „vollständigen Überblick“ verloren habe. Es sei „möglich“, dass er unzureichende Angaben zu Einkünften gemacht habe. Er habe „Überzahlungen in Kauf genommen“. Schelter wollte dem persönlich nichts hinzufügen.

Im Gerichtssaal beantwortete Schelter, der einst als „Law-and-Order“-Politiker galt, lediglich Fragen der Kammer zu seiner Person. Dabei wurde noch einmal seine steile Karriere deutlich. Vor seinem Job in Brandenburg war er Protokollchef der Bayerischen Staatskanzlei, zuständig für das Staatsbegräbnis für Franz-Josef Strauß’. Anschließend war er bis 1998 Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Und zwar, wie der Angeklagte – am Revers die blau-weiße Rosette des bayerischen Verdienstordens – im Gerichtssaal betonte, zuständig „für alle Fragen der inneren Sicherheit in Deutschland, Chef des Bundeskrimalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutzes“. Seine finanziellen Verhältnisse heute seien „geordnet.“

Thorsten Metzner

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