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Udo Hansen, der frühere Chef des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost, ist Körtings Favorit für die Stelle des Berliner Polizeipräsidenten.

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Update

Gericht stoppt Stellenbesetzung: Berlin bleibt vorerst ohne neuen Polizeipräsidenten

Das Verwaltungsgericht hat die Besetzung der Stelle des Berliner Polizeipräsidenten gestoppt. Schon zuvor hatte es um Innensenator Körtings Favoriten Udo Hansen Streit in der rot-roten Koalition gegeben.

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Ende Juni stimmte der Senat gegen die Stimmen der Linken für Udo Hansen als neuen Polizeipräsidenten. Innensenator Ehrhart Körting lobte seinen Favoriten Hansen, der ehemalige Leiter des Bundesgrenzschutzpräsididums, als „den mit Abstand qualifiziertesten Bewerber“. Damals bedauerte der Fraktionschef der Linken, Udo Wolf, den Beschluss. Die Biografie Hansens lasse viele Fragen offen. „Sein rigides Vorgehen als Leiter des Bundesgrenzschutzes in Frankfurt am Main bei der Abschiebung von Asylbewerbern ist sehr kritisch anzusehen“, sagte Wolf am Dienstag auf Nachfrage. Der Senat müsse den vom Verwaltungsgericht verhängten Stellenstopp „ernst nehmen“ und ein neues Verfahren starten. „Dann hätten wir eine bessere Bewerberlage und eine größere Auswahl“, sagte Wolf. Er bedauerte ausdrücklich, dass sich Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers nicht auf die Glietsch-Nachfolge beworben hatte. Die Juristin leitet die Position zurzeit kommissarisch.

Die Reaktion der SPD nach der Eilentscheidung fiel entsprechend karg aus. „Der Senat muss das jetzt prüfen und gegebenenfalls formale Schritte nachholen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Christian Gaebler. Er wies darauf hin, dass die Besetzung des Polizeipräsidenten „keine politische Entscheidung, sondern ein normales Stellenbesetzungsverfahren ist“. Der frühere Polizeipräsident Glietsch wurde 2002 noch vom Abgeordnetenhaus ins Berliner Amt gewählt. Der Senat beschloss 2004, das Landesbeamtengesetz zu ändern. Seitdem ernennt der Senat den Polizeipräsidenten.

Heftig kritisiert die Opposition nach der Gerichtsentscheidung den Senat. „Der Senat versteht bei der Besetzung der Stelle sein Handwerk nicht“, sagte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Das Amt sein eine Vertrauensposition. Deshalb könne es nur ein „offenes Verfahren“ geben. All das sage aber noch nichts über die Qualifikation von Hansen und des unterlegenen Bewerbers Keese aus.

Der CDU-Partei- und Fraktionschef Frank Henkel begrüßte die Entscheidung des Gerichts als ein „wichtiges Zeichen für Transparenz“. Die CDU habe von Körting ohnehin eine Neuauflage des Verfahrens gefordert. Der Innensenator habe „mit aller Macht“ die Personalie Hansen durchdrücken wollen und habe in Kauf genommen, dass diese Leitungsfunktion beschädigt werde. „Jetzt ist Körting selbst beschädigt“, sagte Henkel.

FDP-Innenexperte Björn Jotzo sprach von einer „Bankrotterklärung“ des Senats. Je nach Schwere der Rechtsverstöße des Verfahrens müsse nun entschieden werden, ob das Verfahren neu aufgerollt werden müsse. Vor der Wahl mache das aber keinen Sinn mehr. Er halte aber den Mitbewerber Klaus Keese für „durchaus geeignet“.

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