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Berlin: Gericht: Wowereit muss seine Termine nicht veröffentlichen

Klaus Wowereits Terminbuch darf geheim bleiben. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Tiergarten entschieden.

Klaus Wowereits Terminbuch darf geheim bleiben. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Tiergarten entschieden.

Die Sache hatte so begonnen: Frank Brendel, 44, Journalist, wollte Klaus Wowereits Terminbuch einsehen – um zu erfahren, wie viel Klaus Wowereit denn so arbeite. Wowereit wollte das nicht. Also befassten sich die Richter mit der Frage, wem das Terminbuch des Regierenden gehöre: Diesem alleine – weil das Terminbuch keine Akte im strengen Sinn ist und damit nicht öffentlich gemacht werden muss? Oder: der Öffentlichkeit? Weil der Berliner Wowereit womöglich abwählte, wenn das Terminbuch dem Regierenden nicht genügend Arbeitseifer nachwiese.

Der Journalist hat nach dem Urteil umgehend Berufung angekündigt. Und die Sprecherin des Berliner Datenschutzbeauftragten sagte: „Wir müssen das Urteil akzeptieren, auch wenn wir es für falsch halten.“ Außer um Wowereits Telefonbuch ging es nämlich darum, welche Informationen eine Behörde in Berlin preisgeben muss, weil sie für demokratische Entscheidungen wichtig sind. Theoretisch regelt das Informationsfreiheitsgesetz solche Fragen. Allerdings ist das Berliner Gesetz alt. Zu alt, monieren die Datenschützer: „In SchleswigHolstein wäre das Urteil womöglich anders ausgefallen.“ Im dortigen Gesetz sei der Begriff „Akte“ durch „Information“ ersetzt. mne

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