zum Hauptinhalt
Umstritten: Ursula Sarrazin.

© Thilo Rückeis

Gerichtsbeschluss: Einstweilige Verfügung gegen Ursula Sarrazins Buch abgelehnt

Eine Mutter wollte verhindern, wie über sie und ihre Tochter im Buch von Ursula Sarrazin, Ehefrau des Ex-Finanzsenators und ehemalige Grundschullehrerin, berichtet wurde. Das Berliner Landgericht lehnte das ab.

In ihrem Buch „Hexenjagd. Mein Schuldienst in Berlin“ ergeht sich Ursula Sarrazin, die frühere Grundschullehrerin und Ehefrau des ehemaligen Finanzsenators Thilo Sarrazin, in vielen Details, um ihre Erfahrungen als Pädagogin zu schildern. Ausführlich schildert sie Begegnungen mit Eltern, Schülern und Kollegen. Es sind Geschichten, mit denen sie belegen will, dass ihr Unrecht widerfahren ist und dass sie gemobbt wurde.

Doch auch die Personen, von denen sie in ihrem Buch schreibt, fühlen sich mitunter ungerecht behandelt und wollen sich dagegen wehren. Eine Mutter, die im Buch erwähnt wird und über deren Tochter Sarrazin dort viele persönliche Dinge ausbreitet, hatte deshalb beim Landgericht Berlin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Buch gestellt. Mit Beschluss vom 11. Dezember hat das Gericht den Antrag, das Buch nicht mehr zu verbreiten, abgelehnt. Ursula Sarrazin darf also weiter über das Mädchen und seine Mutter schreiben und sich auch öffentlich dazu äußern. Sarrazins Verlag wertet den Beschluss als Bestätigung für Ursula Sarrazin. Dennoch werde man den Vornamen der Tochter in künftigen Auflagen nicht mehr nennen - „aufgrund einer freiwilligen Erklärung“.

Für den Leser von Sarrazins Buch ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten, wer nun wem was angetan hat, wer was wann gesagt hat, und welche inhaltliche Relevanz das hat. Manchmal verliert sich der erzählerische Faden im Ungewissen zwischen Dienstaufsichtsbeschwerde, Protokollen und in voller Länge abgedruckten Briefen und Faxen.

Ähnlich mag es Zeitungslesern gehen bei dem Versuch, die verschiedenen Rechtstreitigkeiten um Ursula Sarrazin und ihr Buch nachzuvollziehen. Im Mai hatte sie vor dem Verwaltungsgericht geklagt und war mit ihrem Ansinnen unterlegen, von der Senatsbildungsverwaltung eine Ehrenerklärung zu erhalten. Daneben hat Ursula Sarrazin nach eigenen Angaben schon im Dezember des letzten Jahres Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den Rektor ihrer früheren Schule, der Reinhold-Otto-Schule in Westend, gestellt.

Auch die Bildungsverwaltung kündigte an, die Inhalte des Buches rechtlich zu prüfen. Auf die Frage, ob die Prüfung bereits abgeschlossen ist und ob rechtliche Schritte erwogen werden, gab eine Sprecherin der Bildungsverwaltung am Dienstag keine Auskunft. Ursula Sarrazin arbeitete seit 1999 an Berliner Schulen, zunächst an einer Grundschule in Charlottenburg. Nach Elternprotesten wechselte sie, nach ihren Angaben auf eigenen Wunsch, an die Reinhold-Otto-Schule. Dort kam es ebenfalls zu Elternbeschwerden. Im Schuljahr 2010/11 spitzte sich der Konflikt zu, woraufhin der Schulleiter beantragte, Sarrazin an eine andere Schule umzusetzen. 2011 ließ sich Ursula Sarrazin beurlauben und schied aus dem Schuldienst aus.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false