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Gerichtsurteil: Berliner WASG-Landesvorstand bleibt im Amt

Der entmachtete Landesvorstand der Berliner WASG wird nach einer Gerichtsentscheidung vorläufig wieder in sein Amt eingesetzt. Das Berliner Landgericht gab heute einem entsprechenden Antrag des Vorstandes statt.

Berlin - Der Richter begründete den Erlass einer einstweiligen Verfügung damit, dass der eigenständige Antritt der Berliner Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit bei der Abgeordnetenhauswahl am 17. September kein Verstoß gegen Grundsätze der Partei sei.

Mit dieser Begründung hatte der WASG-Bundesvorstand den abtrünnigen Berliner Landesvorstand am 13. Mai des Amtes enthoben. Der Berliner Landesverband will wegen inhaltlicher Differenzen nicht gemeinsam mit der Linkspartei zur Wahl antreten. Das Bundesschiedsgericht der WASG hatte noch am vergangenen Donnerstag die Absetzung des Berliner Landesvorstands bestätigt.

Der Bundesvorstand hatte versucht, die Landesvorstände von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu entmachten, um so einen eigenständigen Wahlantritt der WASG-Verbände zu den bevorstehenden Landtagswahlen zu verhindern. Endgültig muss über die Zukunft des Berliner Vorstandes ein Bundesparteitag befinden.

Bereits an diesem Donnerstag fällt in Berlin die Entscheidung über die Zulassung der WASG zur Abgeordnetenhauswahl. Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskàs hatte dem Landeswahlausschuss in einem Rechtsgutachten bereits empfohlen, die Kandidatur des WASG-Landesverbandes - gegen den Willen der Bundes-WASG - zuzulassen.

Das Bundesvorstandsmitglied der WASG, Klaus Ernst, kritisierte das Urteil und sagte: «Ich bin überrascht, weil nun eine Minderheit in der Partei der Mehrheit auf der Nase rumtanzen kann». Er gehe nun davon aus, dass es zu einem eigenständigen Antritt der Berliner WASG komme. Die angestrebte Fusion von WASG und Linkspartei bis 2007 sei dadurch aber nicht gefährdet.

Die Berliner WASG-Spitzenkandidatin Lucy Redler wertete das Urteil als großen Erfolg nicht nur für die WASG, sondern «auch für die Berliner, die sich im Widerstand befinden gegen den rot-roten Senat». Sie betonte: «Das ist eine Niederlage für all diejenigen, die einen demokratischen Prozess durch administrative Maßnahmen ersetzen wollten.»

Der Richter sagte, die Amtsenthebung durch den Bundesvorstand werde «vorläufig außer Kraft gesetzt». Er betonte: «In der Wahlanmeldung besteht keine Verletzung von Verbandspflichten und deshalb gibt es auch keinen Grund für Sanktionen.» Parteien hätten im Gegenteil gerade «das Recht und die Pflicht», sich an Wahlen zu beteiligen. Auch sei die angestrebte Fusion der WASG mit der Linkspartei noch kein Parteigrundsatz. Zwar sei die Mehrheit der Partei für den Zusammenschluss, aber das Ergebnis sei noch «völlig offen».

Klaus Ernst hatte hingegen darauf verwiesen, dass der Bundespartei durch den geplanten Alleingang des Landesverbandes Schaden entstehe, weil der Status der gemeinsamen Fraktion von Linkspartei und WASG im Bundestag und die Parteienfinanzierung in Gefahr seien. (tso/dpa)

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