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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Gerichtsurteil in Berlin: Vier Jahre Haft für ICE-Geiselnehmer

Er stieg in den ICE, zückte eine Pistole und bedrohte die Passagiere. Nun wurde der ICE-Geiselnehmer vom November 2014 zu vier Jahren Haft verurteilt.

Um eine spektakuläre Aktion ging es David S., als er am 21. November 2014 in den ICE 1618 stieg. Er zückte eine Pistole, gab einen Warnschuss ab und versetzte mehrere Fahrgäste sowie den Zugchef in Angst und Schrecken. „Er wollte ein politisches Zeichen setzen, materielle Interessen hatte er nicht“, befand nun das Kammergericht. Vier Jahre Gefängnis wegen Geiselnahme sowie versuchter Nötigung des Bundespräsidenten verhängten die Richter. Zudem ordneten sie an, dass der Mann aus Baden-Württemberg zunächst in die Gerichtspsychiatrie kommt.

Im Gerangel fielen drei Schüsse aus seiner Schreckschusswaffe

„Die Tat trägt bizarre Züge“, hieß es im Urteil. Der 24-Jährige verlangte, die Bundesregierung soll die Anerkennung Palästinas als Staat verurteilen. Und von 500 000 Euro in bar war in seinem Schreiben die Rede. Als er um 5.00 Uhr in den Zug stieg, war er bereits zwei Tage und Nächte rastlos durch die Stadt geirrt. In Nauen wurde David S. von Passagieren überwältigt. In einem Gerangel fielen drei Schüsse aus seiner Schreckschusswaffe. „Dem Zufall ist zu verdanken, dass niemand verletzt wurde, sagte der Vorsitzende Richter. 

Geiselnehmer: „Ich hatte längere Zeit geplant, etwas Radikales zu tun.“

„Das alles wäre aber ohne Persönlichkeitsstörung nicht geschehen“, hieß es weiter. David S. sei erheblich erkrankt. Eine „krisenhafte Zuspitzung“ habe nach Kompensation gedrängt. Der Geiselnehmer sei zwar schuldfähig, aber in der Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Eine Behandlung in der Psychiatrie sei erforderlich. „Derzeit ist der Angeklagte allgemeingefährlich.“

David S., vorbestraft wegen Bankraubes, schien zu nicken. Er hatte ohne Wenn und Aber gestanden: „Ich hatte längere Zeit geplant, etwas Radikales zu tun.“ In seinen Worten war zunächst keine Reue zu erkennen. „Ich halte die Tat für gerechtfertigt“, sagte er zu Prozessbeginn. Zeugen schilderten ihn als friedfertig. „Er begeht Taten als ein anderer, hinterher ist er von Reue geplagt“, so die Richter.

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