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Gerichtsurteil: Neun Jahre Haft für Tötung schwangerer Freundin

Das Landgericht Berlin am Montag einen 45-jährigen Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Der aus Polen stammende Dreher wurde schuldig gesprochen, seine schwangere Lebensgefährtin in Spandau getötet zu haben.

Berlin - Der aufgestaute Frust über die gescheiterte Beziehung sei in Zorn umgeschlagen, heißt es im Urteil. Aus Enttäuschung und weil er sich ausgenutzt fühlte, habe der 45-Jährige nach einem Hammer gegriffen und damit seiner im siebten Monat schwangeren Lebensgefährtin im Dezember 2005 mindestens fünf Mal auf dem Kopf geschlagen und sie anschließend mit einem Kissen erstickt.

> Der ansonsten eher "ängstlich und depressiv" veranlagte Angeklagte habe die Trennung als "bedrohlich" empfunden, sagte die Richterin. Auch die Angst davor, "was die anderen dazu sagen" habe den nur Sekunden andauernden Ausbruch bewirkt. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte bei der Tat mit "unbedingtem Tötungswillen" handelte und dabei auch die Tötung des Embryos in Kauf nahm. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte nicht ausgeschlossen werden.

Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und ausgesagt, im Laufe der Beziehung wegen der immer größer werdenden finanziellen Forderungen durch seine Lebensgefährtin in Bedrängnis geraten zu sein. Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine geringere Strafe gefordert, da der Angeklagte sich aus ihrer Sicht durch die angedrohte Trennung existenziell bedroht gefühlt habe. (tso/ddp)

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