Gerichtsurteil : Schulen gegen Betraum für Muslime

13.03.2008 00:00 UhrVon Sandra Dassler, Jost Müller-Neuhof
muslimische Schüler Foto: Thilo Rückeis
Unterricht der islamischen Föderation: Bald auch Gebetsräume an Schulen? - Foto: Thilo Rückeis

Das Diesterweg-Gymnasium in Wedding ist vorläufig verpflichtet, einem muslimischen Schüler das Beten in der Pause zu ermöglichen. Die Reaktionen auf ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgericht sind heftig. Christliche Kirchen allerdings unterstützen die Forderung des Islam.

Die Kirchen sind erfreut, die Schulleiter schockiert. So lässt sich die Reaktion auf die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zusammenfassen, wonach das Diesterweg-Gymnasium in Wedding vorläufig verpflichtet ist, einem muslimischen Schüler das Beten in der Pause zu ermöglichen. „Das werden vor allem die Kollegen an Schulen in sozialen Brennpunkten dramatisch finden“, sagt die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Rose-Marie Seggelke. Wolfgang Harnischfeger, der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Schulleiter in der GEW, fragt: „Was sollen wir tun, wenn an einer Neuköllner Schule 400 Muslime in der Pause beten wollen? Die Turnhalle räumen?“ Die Gefahr besteht nach Ansicht des Sprechers des Verwaltungsgerichts, Stephan Groscurth, vorerst nicht.

Schließlich handele es sich nicht um ein Urteil, sondern um eine einstweilige Anordnung bis zur Verhandlung der Klage.

Die kam, wie berichtet, von einem 14-jährigen Schüler des Diesterweg-Gymnasiums, der im November 2007 mit sieben anderen Muslimen in der Pause auf dem Flur sein Mittagsgebet verrichtete. Andere Schüler sahen dies, die Direktorin untersagte das Beten. Begründung: Religiöse Bekundungen seien an öffentlichen Schulen nicht erlaubt, da diese dem Neutralitätsgebot des Staates unterlägen.

Für die Verwaltungsrichter stellt das Beten jedoch ein Grundrecht dar, dessen Wahrnehmung nicht zu Beeinträchtigungen des Bildungsauftrags und des Schulbetriebs führen müsse. Schließlich könne man dem Schüler ja ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht zugänglichen Bereich ermöglichen, argumentierten sie.

Das laufe auf die Einrichtung von Gebetsräumen hinaus, sagt GEW-Chefin Rose-Marie Seggelke. Die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums, Brigitte Burchardt, hat dem 14-Jährigen schon einen solchen Raum zur Verfügung gestellt. „Wir setzen den Gerichtsbeschluss natürlich um“, sagte sie gestern: „Aber es ist schwierig zu organisieren, und es wird Konflikte geben.“ Das befürchtet auch Wolfgang Harnischfeger: „Die Richter meinen, dass es zur Toleranz führt, wenn in den Schulen muslimische Gebete erlaubt sind. Ich denke eher, dass es aggressive Reaktionen auslösen kann.“

Die Bildungsverwaltung prüft derweil, ob sie gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegt. Die CDU-Fraktion fürchtet um die Neutralität an den Schulen. Die Kirchen sehen hingegen ihre Position bestärkt, wonach die Religionsfreiheit ein hohes Gut ist. „Wenn der Schulbetrieb nicht gestört wird, ist nichts gegen muslimische oder andere Gebete in der Schule einzuwenden“, sagte eine Sprecherin der evangelischen Kirche. Bei der katholischen Kirche hieß es, es müsse schon gewichtige Gründe geben, um das Beten an Schulen zu verbieten.

An den rund 7000 Schulen Nordrhein-Westfalens ist nicht bekannt, dass Direktoren muslimischen Schülern das Beten außerhalb des Unterrichts verböten, sagte ein Sprecher des Schulministeriums. In Baden-Württemberg hat es nach Auskunft des Kultusministeriums noch keine Streitfälle gegeben, man befürworte aber „pragmatische Lösungen“, so Ministeriumssprecher Hansjörg Blessing. Juristen meinen, dass der Berliner Schüler mit seiner Klage durchaus Aussicht auf Erfolg hat. Gegen auffälliges Werben oder Missionieren an Schulen dürften Behörden vorgehen. So lange die Religionsausübung jedoch ein persönliches, individuelles Verhalten der Schüler bleibt, das nicht in den Unterricht eingreift – wie etwa das Tragen eines Kopftuchs – seien Verbote schwer zu rechtfertigen.

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