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Gerichtsurteil: Tragen rechter Kultkleidung in Berlin strafbar

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat das Tragen rechter Kult-Kleidung der Modemarke "Thor Steinar" unter Strafe gestellt. Weil er Nazi-Kennzeichen getragen hat, wurde ein 24-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Berlin - Sieben Monate Haft mit Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit - so lautet das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten für den 24-jährigen Lehrling. Der Mann hatte im November 2004 in einem Mietshaus im Stadtteil Marzahn ein Kapuzenshirt mit Aufnähern getragen. Diese ähneln Symbolen aus dem Dritten Reich, die heute verboten sind. Der Verurteilte war bereits wegen Volksverhetzung vorbestraft.

Die Amtsrichterin argumentierte, die Gesamtgestaltung mit altdeutschen Schriftzügen erinnere an Symbole aus der Hitlerzeit. Der Hersteller habe das Logo zwar vom Markt genommen, es sei aber nach wie vor ein verbindendes Symbol für Personen entsprechender Gesinnung. Damit ist das Tragen von Kleidung der Marke "Thor Steinar" in Berlin strafbar. Zwischen den Bundesländern ist der Rechtsprechung allerdings uneinheitlich. Im benachbarten Brandenburg hat das Oberlandesgericht anders entschieden. Das Markenlogo sei nicht zu verwechseln. In Brandenburg können die Kleider straffrei getragen werden. (tso/dpa)

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