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Gerichtsurteil: Vergewaltiger muss erneut ins Gefängnis

Wegen brutaler Rachetaten muss ein bereits vorbestrafter Vergewaltiger erneut hinter Gitter. Das Berliner Landgericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren.

Berlin - Wegen Vergewaltigung einer 17-Jährigen, Brandstiftung und Raubes kommt der als gefährlich eingestufte 51-jährige Gelegenheitsarbeiter in die Sicherungsverwahrung. Der gebürtige Thüringer hatte schon im Jahr 1995 eine Frau vergewaltigt. Das Motiv der neuerlichen Gewalt war laut Gericht Rache.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Tochter seines früheren Chefs am 1. August dieses Jahres zwei Stunden lang gequält hatte. Drei Tage zuvor hatte der Angeklagte ein Café in Mahlow bei Berlin angezündet und das Auto der Wirtin gestohlen. Wegen Vergewaltigung der 54-Jährigen hatte der damals Obdachlose acht Jahre Haft verbüßt.

Der Mann hatte die Verbrechen über seinen Anwalt gestanden. Nach seinem Einbruch in das Haus in Berlin-Neukölln hatte er dem schlafenden Mädchen ein Messer an den Hals gesetzt und es mit dem Tod bedroht. Mit vorgehaltener Pistole missbrauchte er die 17-Jährige. Mehrfach schlug er sein hilfloses Opfer. Dann fesselte und knebelte er die verängstigte Schülerin, die allein zu Hause war. Dabei sagte er, das habe sie ihrem Vater zu verdanken und verschwand mit Schmuck im Wert von rund 11.000 Euro. Angeblich habe ihm noch Lohn zugestanden.

Nach Überzeugung des Gerichts hegte der Angeklagte seit seiner Entlassung aus der Haft im Jahr 2003 Rachegedanken gegen die Wirtin, die er für seine lange Strafe verantwortlich machte. Die Frau war damals 15 Stunden in seiner Gewalt. Bei ihrem völlig ausgebrannten Café entstand ein Sachschaden von 350.000 Euro. Als die Wirtin zur Brandstelle eilte, brach er in ihr Haus ein und stahl dann ihr Auto.

Der Mann, der insgesamt rund 15 Jahre seines Lebens in Haft verbrachte, sei strafrechtlich in vollem Umfang verantwortlich, hieß es. Die Gesellschaft müsse laut Urteil vor dem Mann, dem in seiner Kindheit selbst Gewalt angetan wurde, geschützt werden. Der Täter hatte in seiner Zelle auch versucht, sich das Leben zu nehmen. (tso/dpa)

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