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Berlin: Gerichtsvollzieher räumt Moschee in Kreuzberg Streit um Mietvertrag als Grund – oder steckt mehr dahinter?

Die „Hasan Basri Moschee“ am Mehringdamm 51 in Kreuzberg ist gestern von einem Gerichtsvollzieher in Begleitung von rund zehn Polizisten geräumt worden. Der Besitzer des Gebäudes hatte eine einstweilige Verfügung auf „Räumung und Herausgabe der Mieträume“ beim Landgericht beantragt.

Die „Hasan Basri Moschee“ am Mehringdamm 51 in Kreuzberg ist gestern von einem Gerichtsvollzieher in Begleitung von rund zehn Polizisten geräumt worden.

Der Besitzer des Gebäudes hatte eine einstweilige Verfügung auf „Räumung und Herausgabe der Mieträume“ beim Landgericht beantragt. Grund: „Es bestand gar kein Mietvertrag zwischen meinem Mandanten und dem Hasan Basri Verein“, sagte der Anwalt des Eigentümers, Roland Kuckhoff. Zwar habe der Besitzer mit dem Vorsitzenden des Vereins, Fevzi Gülle, mehrere Monate lang verhandelt, einen Vertragsabschluss habe es aber nicht gegeben. Die Vereinsmitglieder hätten zur Besichtigung der Räume zwar einen Schlüssel bekommen. „Doch die haben sofort angefangen, Sanitäranlagen einzubauen, Wände einzuziehen und Elektroleitungen zu installieren“, sagt Kuckhoff. Das habe sein Mandant, der in der Zeitung nicht genannt werden möchte, als „ungeheuerlich“ empfunden und sich dazu entschieden, den Vertrag nicht abzuschließen.

Die Gegenseite sieht den Fall anders. Der Anwalt des türkischen Vereins, Jürgen Weyer, sagt: „Es gab einen mündlichen Vorvertrag.“ Der Vereinsvorsitzende habe die Kaution bezahlt und die Erlaubnis bekommen, die Räume schon vor Vertragsabschluss für das Freitagsgebet zu benutzen und Schönheitsreparaturen machen zu dürfen. Der Termin zur Vertragsunterzeichnung stand schon fest, sei aber von der Gegenseite „plötzlich abgesagt worden“.

Weyer glaubt den Grund dafür zu kennen: „Eine Kriminalbeamtin hat der Hausverwalterin gesagt, dass der Hasan Basri Verein zur ,Islamistischen Föderation Berlin‘ gehört, gegen die schon seit langem ermittelt wird.“ Der Vorsitzende des Vereins bestreitet das und fragt sich, warum die Kripo sich in die Verhandlungen einmischt. Er hat sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidenten eingereicht. In einem Brief der Polizei, der dem Tagesspiegel vorliegt, wird die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Doch der Hasan Basri Verein gibt nicht auf: „Wir warten nun das Hauptsacheverfahren ab“, sagt Anwalt Weyer. tabu

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