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Berlin: Geschlagen, gebissen, ein Bein gebrochen

Nach der Misshandlung eines Zweijährigen erhielten die Mutter und ihr Lebensgefährte Haftstrafen

Die Mutter beteuerte kurz vor dem Urteil, dass sie ihren Sohn doch liebe. Sie habe Fehler erkannt und daraus gelernt. Minuten später schenkte Nancy B. ihrem Lebensgefährten ein Lächeln. Sie hat sich von Soner T. nicht getrennt. Obwohl er ihren zweijährigen Sohn über Wochen massiv misshandelt hat. Nancy B. will nichts bemerkt haben von den Schlägen, Bissen und Brandwunden. Dagegen urteilten die Richter gestern: „Sie sah teilnahmslos zu, wie ihr Kind in gröblichster Art misshandelt wurde.“

Mit Gefängnisstrafen reagierte das Landgericht auf die Qualen, die der Junge erleiden musste. Drei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe ergingen gegen den 20-jährigen T., zwei Jahre und drei Monate gegen die junge Mutter. T., der nicht der leibliche Vater des Zweijährigen ist, sei der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Körperverletzung schuldig. Nancy B. habe ihre Fürsorgepflicht verletzt und die Misshandlungen geschehen lassen. Der Fall sei auch wegen des gefühllosen Verhaltens der beiden Angeklagten erschreckend, hieß es im Urteil.

Der Junge war Ende Januar mit einem Oberschenkelbruch in ein Krankenhaus gebracht worden. Seine 20-jährige Mutter sprach von einem Sturz aus einem Bett. Doch das war bei weitem nicht die einzige Verletzung. Bisswunden, blaue Flecken am ganzen Körper, drei kreisrunde Brandwunden und eine Ablösung der Netzhaut am linken Auge stellten die Ärzte fest. Sie alarmierten die Polizei. Die Mutter und ihr Freund kamen in Haft. „Wenn der Junge etwas tat, was ihm nicht gefiel, hat T. ihn geschlagen oder gebissen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Dass Nancy B. die Übergriffe verborgen geblieben sind, sei „absolut unvorstellbar“.

Nancy B. war im November 2006 zu T. gezogen. Sie lebten in einem kleinen Zimmer in der Weddinger Wohnung seiner Mutter. Sie schliefen bis mittags, gingen mit dem Jungen kaum ins Freie. Nancy B. hatte im Prozess erklärt, dass Soner T. zumeist das Wickeln übernommen habe. Sie habe den „Gestank“ nicht ertragen. T. sei „eigentlich“ recht liebevoll mit ihrem Sohn umgegangen. Im Dezember begannen die massiven Übergriffe. Der vorbestrafte T. räumte vor Gericht Schläge ein. Auch Bisse gab er zu. Dazu sei es aber im Spiel gekommen. Die Brandwunden durch Zigaretten stellte er als ein Versehen dar. Den Beinbruch habe sich der Junge beim Herumspringen auf dem Bett zugezogen.

Der Verteidiger von T. sagte, erlebte Gewalt durch seinen eigenen Vater, Drogenkonsum und Überforderung hätten zu den Taten geführt. Im Urteil hieß es, wirkliche Einsicht in das Leid des Kindes sei bei den Angeklagten nicht zu erkennen gewesen. Der Mutter wurde inzwischen das Sorgerecht entzogen.

Kerstin Gehrke

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