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Geschwister verurteilt: Gericht spricht Urteil im "Inzest-Prozess"

Das Amtsgericht Leipzig hat ein Geschwisterpaar des Inzests für schuldig befunden und den Vater zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dessen Schwester und Mutter ihrer vier Kinder muss sich ein Jahr lang einem Betreuer unterstellen.

Leipzig - Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag ein sächsisches Geschwisterpaar wegen Inzests verurteilt. Der 28-Jährige und seine 21 Jahre alte Schwester haben miteinander vier Kinder im Alter zwischen sieben Monaten und vier Jahren. Der Mann befindet sich nach zwei Verurteilungen deswegen bereits in Haft. Nun erhielt er eine Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren. Seine Schwester kam mit einer Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht glimpflicher davon: Sie muss sich ein Jahr lang einem Betreuer unterstellen. Für die 21-Jährige ist es aus Altersgründen die erste Verurteilung. Beischlaf unter Verwandten ist erst ab einem Alter von 18 Jahren strafbar.

«Die Kinder werden irgendwann damit leben müssen, dass ihr Onkel ihr Vater ist», erinnerte Oberstaatsanwaltin Claudia Laube an die Tragik der Beziehung. Die Vaterschaft des 28-Jährigen ist medizinisch mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent festgestellt worden. Laut DNA-Gutachten gibt es auch keinerlei Zweifel daran, dass die Angeklagten Geschwister sind, sagte eine Rechtsmedizinerin.

Zusammen aufgewachsen ist das Paar allerdings nicht, der Mann wurde bei Adoptiveltern groß. Als er im Jahr 2000 jedoch nach seinen leiblichen Eltern forschte, lernten sich die Geschwister kennen und lieben. Ein Jahr später wurde der erste Sohn geboren. 2003 folgte die erste Tochter, 2004 und 2005 kamen weitere Mädchen zur Welt. Um diese zwei Kinder im Alter von 7 und 19 Monaten ging es nun vor Gericht.

Von den Schlagzeilen und Berichten vor der Verhandlung sah die Richterin die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten verletzt. «Die Angeklagten sind regelrecht vorgeführt worden», sagte sie. Die Verhandlung fand deshalb teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Prozessbeteiligten wurden zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Richterin wollte in jedem Fall vermeiden, dass Aussagen aus dem psychiatrischen Gutachten zu der 21-jährigen Angeklagten nach Außen dringen.

Deutlich wurde jedoch mit dem Urteil: Die zierliche junge Frau war von ihrem Bruder abhängig, suchte Schutz und eine Schulter zum Anlehnen. Er suchte ebenfalls eine emotionale Bindung nach schlimmen Erlebnissen in frühester Kindheit. So lässt sich nach Auffassung des Gerichts vielleicht erklären, warum der 28-Jährige trotz erster Verurteilung im Jahr 2002 die Beziehung zur Schwester nicht abbrach. Mit dem zweiten Kind wurde er zum Bewährungsversager. Das deutsche Gesetz bestraft dabei aber nicht, dass es diese Kinder gibt. Strafbar ist vielmehr der vorangegangene Beischlaf.

Seit Mitte Oktober 2004 sitzt der schmächtige Mann in Plauen in Haft. Wie lange er dort noch bleiben wird, ist juristische Rechnerei: Zu der aktuellen Strafe von zweieinhalb Jahren kommt ein Jahr Freiheitsstrafe hinzu, weil eine alte Bewährung widerrufen wird. Abzuziehen sind allerdings die 13 Monate, die er schon verbüßt hat.

Fraglich ist, ob das Urteil überhaupt rechtskräftig wird. Die Verteidiger des Paares wollen den Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Sie sehen die Grundrechte ihrer Mandanten verletzt. Der Paragraf 173 sei ein «historisches Relikt», kritisierten sie. Der Fall müsse darum von den Karlsruher Richtern überprüft werden. (tso/dpa)

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